Bericht über die 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 22. Januar 2016 in Potsdam

In dieser Sitzung befasste sich der Ausschuss wiederum mit Fragen der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, dem Entwurf eines Landesaufnahmegesetzes sowie der geplanten Verwaltungsstrukturreform.
Frau Gordes leitete mit Informationen zur derzeitigen Lage der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Brandenburg ein. An Hand von öffentlich zugänglichen Datenangaben, hier ist eine mangelnde Transparenz zu beklagen, gab sie zunächst einen Überblick.
Insgesamt sind im Jahr 2015 in Brandenburg 28.128 Asylbewerber und Flüchtlinge aufgenommen worden, im Jahr 2014 6.315 und in 2013 3.305 Menschen. Vorübergehend nach Brandenburg gekommen waren rund 47.000 Menschen. Die kreisfreien Städte und Landkreise haben im vergangenen Jahr alles gegeben, um Unterkünfte für die Asylbewerber zu schaffen. Mit Stand 15. Januar 2016 gab es 192 anerkannte Asylunterkünfte mit über 24.500 Plätzen, hiervon befanden sich mehr als die Hälfte der Plätze in 97 Gemeinschaftsunterkünften. Im Januar 2016 gab es daneben u. a. noch 35 Notunterkünfte mit über 2.700 Plätzen. Im Dezember 2015 hatten die achtzehn kreisfreien Städte und Landkreise der ZABH 4.348 freie Plätze gemeldet, belegt worden seien 4.041 Plätze.
Obwohl die Landkreise und kreisfreien Städte 2015 viele Plätze geschaffen haben, ging die Zentrale Ausländerbehörde Ende des Jahres 2015 auf Grund einer nicht angepassten Prognose immer noch davon ausgegangen, dass die Kommunen mit weit mehr als 12.000 Plätzen im Soll seien.

Zu den finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt könne wenig gesagt werden. Im Nachtragshaushalt des Landes für das Jahr 2016 sei eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für Asylbewerber in Höhe von 206.800.000 Euro eingestellt. Bei den Ausgaben für die Erstattung von Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen nach der Erstattungsverordnung werde der bisherige Ansatz in Höhe von 175.510.200 Euro um 228.788.000 erhöht, so dass der neue Ansatz 404.298.200 Euro betrage. Frau Gordes bemängelte, dass das Sozialministerium und auch das Finanzministerium in Besprechungen zu einem Entwurf eines Landesaufnahmegesetzes nicht darüber informierten, mit wie vielen Mitteln das Land Brandenburg seitens des Bundes rechne, und, dass das Land auch keine Aussage dazu träfe, mit welchen Ausgaben es im kommunalen Bereich insgesamt rechne. Letzteres sei schon wegen des strikten Konnexitätsprinzips erforderlich.

In den zurückliegenden Wochen sind verschiedene Rechts- und Sachfragen an die Geschäftsstelle herangetragen worden. Beispielsweise gab es ein gemeinsames Schreiben des Sozialministeriums und des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Frage einer vorübergehenden Unterbringung von durch die Landespolizei aufgegriffenen Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften. In diesem Schreiben werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, im Wege der Amtshilfe die durch die Landespolizei aufgegriffenen Personen gegebenenfalls in einer Obdachlosenunterkunft unterzubringen. Diesbezüglich stelle sich die Frage der Kostenerstattung.

Gleichfalls ist der Geschäftsstelle zur Kenntnis gelangt, dass auch die Bundespolizei in Abstimmung mit dem Sozialministerium und mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales die Auffassung vertritt, die örtlichen Sozialhilfeträger hätten aufgegriffenen Asylbewerbern die Reisekosten zur Erstaufnahmestelle zu finanzieren, ihnen unter Umständen Verpflegung und Unterkunft zu gewähren. Dies solle sich aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ergeben. Diese Frage sei ebenfalls tiefergehend zu prüfen, weil fraglich sei, ob die betroffenen Personen dem AsylbLG unterfielen.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und die Ämter müssten vermehrt damit rechnen, dass Asylbewerber oder Flüchtlinge mit einem anerkannten Aufenthaltsstatus in den Rechtskreis des SGB II oder SGB XII wechselten und für sie mitunter Wohnraum nicht gefunden werden könne. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat Anfang Dezember 2015 ein Rechtsgutachten vorgelegt und macht darin auf die ordnungsrechtlichen Unterbringungsansprüche von Obdachlosen aufmerksam. Diesbezüglich verweist die Geschäftsstelle auf die Pflicht der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Kosten der Unterkunft und als für die Hilfe in besonderen Lebenslagen Zuständige, den Leistungsberechtigten Wohnungshilfe zu gewähren.

Sie berichtete weiter über ein Gespräch im Gesundheitsministerium mit Krankenkassen und Verbänden zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber gemäß § 264 Abs. 1 SGB V. Zwischen den Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium sei eine Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Brandenburg entworfen worden. Das Ministerium erwarte von den Landkreisen und kreisfreien Städten, dass sie zu dieser Vereinbarung ihren Beitritt erklären. Allerdings waren die kommunalen Spitzenverbände an den Verhandlungen nicht von Beginn an beteiligt. Ebenso wie in den Verhandlungen zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und den kommunalen Spitzenverbänden würden auch auf Landesebene die Krankenkassen dahingehend verhandeln, dass alle Haftungsrisiken den Kommunen übertragen werden, die aufgrund Landesrechts das Asylbewerberleistungsgesetz umsetzen müssen.

Frau Gordes informierte weiter darüber, dass auf Bundesebene das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtliche Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) sowie die Verordnung über die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (Ankunftsnachweisverordnung-AKNV) verabschiedet worden seien. Hierbei gehe es um die Daten, die zentral erfasst werden sollen, um den Datenaustausch zwischen den Ausländerbehörden und dem Ausländerzentralregister bzw. der Polizei. In Teilen richtet sich das Gesetz auch an die Meldebehörden.

Den anschließenden Gedankenaustausch leitete Frau Müller-Preinesberger mit einem kritischen Hinweis auf die Prognose des Landes zur Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber ein. Hätten es die Kommunen tatsächlich geschafft, in dem durch das Land prognostizierten Umfang und als so genanntes Aufnahmesoll bezeichnet, Plätze zu schaffen, gäbe es jetzt in Brandenburg eine Überkapazität von über 12.000 Plätzen. Dies sei politisch nicht vermittelbar. Sie drängt darauf, dass zukünftig die Prognosen regelmäßig an die Situation angepasst werden.

In der Diskussion erklärten Herr Friese, Frau Wiesner und Herr Mahro, dass die Anmeldungen der Asylbewerber und Flüchtlinge in den Meldeämtern funktioniere, ebenso wie Meldungen entsprechend der neuen Regelungen nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Probleme entstünden dann, wenn die Asylbewerber und Flüchtlinge einen Aufenthaltsstatus erhielten und den Rechtskreis wechselten. Mit dem Statuswechsel funktioniere die Meldung weniger gut. Frau Müller-Preinesberger wies auf die Verantwortung der Ausländerbehörden hin, die für den Statuswechsel zuständig seien und entsprechende Mitteilungen den für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes oder des SGB II zuständigen Behörden zu geben hätten. Bedeutsam sei dies auch wegen der Auswirkungen auf die Kosten. Ab Änderung des Statuswechsels seien die Kosten für Unterkunft zu finanzieren sowie für Sozialarbeiter, die die Menschen betreuten. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass die Menschen trotz Aufenthaltsberechtigung in Gemeinschaftsunterkünften wohnten, weil passender Wohnraum nicht zeitgerecht zur Verfügung stünde. In diesem Falle werden die Kosten pro Platz und Quadratmeter umgerechnet und mittels einer Bescheinigung über die Mietkosten den Jobcentern als Kosten der Unterkunft in Rechnung gestellt. Regelmäßig werden die Kosten der Unterkunft nicht an den Hilfeempfänger, sondern vielmehr an den Vermieter ausgezahlt. Aufgabe der Kommunen wird es sein, darauf zu achten, dass Obdachlosigkeit vermieden wird. Hier sind die Jobcenter und die Sozialhilfeträger gefragt. Aber auch Städte, Gemeinden und Ämter müssen ggf. Obdachlosenunterkünfte oder Notwohnungen vorhalten.

Kritisch wurde das Verhalten des Landes bezüglich der Investitionskosten, die die Kommunen zu tragen haben, bewertet. Die durch das Land ausgereichte Investitionspauschale ist in keiner Weise auskömmlich. Die tatsächlichen Kosten liegen fünfmal so hoch, mit der Folge, dass die Kommunen auf diesen Aufgaben sitzen bleiben. Das Land reicht im Übrigen die Investitionspauschale nicht bei Investitionskosten für die Unterbringung in Wohnungen aus. Allenfalls bei Unterbringung in einem Wohnverbund, bei dem die Kommune dann neben der Unterbringung auch die Betreuung absichert sowie den Mietvertrag abschließt, gewährt das Land eine Investitionspauschale. Übliches Wohnen mit Mietvertrag des Asylbewerbers wird durch das Land nicht investiv gefördert. Auch eine Kombination mit Stadt-Umbau-Mitteln sei nicht möglich. Die geringe Flexibilität des Landes wurde bemängelt. Darüber hinaus beleuchteten Ausschussmitglieder Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren mit dem LASV kritisch. Beispielsweise wird die Bewachungskostenpauschale durch das Land erst dann ausgezahlt, wenn bei dem Land die Bestätigung der Polizei, dass eine Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft aus Sicherheitsgründen notwendig sei, eingeht.

Bezogen auf die zukünftig entstehenden Ausgaben der Kommunen für die Kosten der Unterkunft bei einem Wechsel in die Rechtskreise SGB II oder SGB XII erhalten die Kommunen lediglich nach SGB II den Kostenanteil des Bundes. Auch hier muss das Land für eine bessere Finanzausstattung Sorge tragen. Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich für eine Kostenübernahme der Kosten der Unterkunft für die Zuwanderer durch den Bund und das Land aus.

Ab dem Jahr 2016 wird es insbesondere um die Integration der Menschen gehen, die 2015 eingereist sind oder im laufenden Jahr einreisen. Die Ausländer müssen, so Frau Müller-Preinesberger, insbesondere in die Stadtgesellschaften integriert werden, das heißt sie benötigen Wohnungen, Arbeit und Beschäftigung. Sie forderte, dass Bund und Länder ein Wohnungsprogramm auflegen, mit dem kosten- und flächensparend neue Wohnungen gebaut werden können. Ausreichend sind Wohnungen mit einfachster Ausstattung. Programme, wie Soziale Stadt, müssen hiermit kombiniert werden. Auf alte Förderkulissen kann wegen anderer Sachlage   nicht zurückgegriffen werden, insoweit müssen bestehende Programme weiterentwickelt werden.
Da Kinder und Eltern über Kindertagesstätten und Schulen erreicht werden können, sind diese prädestiniert für die integrierenden Maßnahmen. Voraussetzung für Maßnahmen in Arbeit und Beschäftigung sei eine Fähigkeitsfeststellung. Unabhängig von allen Diskussionen auf Bundes- und Landesebene müsse zwingend mit einem Familiennachzug gerechnet werden.
Die Mitglieder des Ausschusses hielten fest, dass Jugendliche und Erwachsene nach drei Monaten bzw. dann, wenn sie einen Status erlangt haben, vielfach Brandenburg verlassen. Dies ist bei weiteren Planungen zu berücksichtigen. Andererseits gilt gerade bezogen auf die jungen Menschen das Prinzip des Förderns und Forderns. Mit Hilfe der Ordnungsämter müssen aufenthaltsberechtigte Ausländer darauf gedrungen werden, aus den Gemeinschaftsunterkünften auszuziehen und in Wohnungen zu wohnen. Dies gehöre zur Integration. Weitere Mittel der Integration sind beispielsweise die Mitarbeit in Gemeinschaftsunterkünften oder in der Gemeinschaft, die Aufforderung, sich in deutsche oder europäische kulturelle Gepflogenheiten einzugewöhnen und sie zu übernehmen. Soweit derzeit auf Bundes- oder auf Landesebene Masterpläne entwickelt werden für eine Integration der Menschen, sprach sich der Ausschuss dafür aus, dass keine kleinteiligen Förderprogramme aufgelegt werden, sondern dass die Mittel an die Kommunen durchgereicht werden, damit diese Integrationsmaßnahmen durchführen können.
Zur Frage, wer bei dem Einsatz ehrenamtlich tätiger Personen das ggf. erforderliche Führungszeugnis finanziert, war der Ausschuss einhellig der Auffassung, dass die Gemeinde die Kosten trägt, sofern es sich um eine Aufgabe handelt, die von der Gemeinde initiiert wurde oder getragen wird.

Der Ausschuss befasste sich sodann mit dem aktuellen Entwurf des Landesaufnahmegesetzes.
Es wurde die Verfahrensweise bei Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte erläutert. Die Kommunen befürchten, dass sowohl im Einzelnen für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als auch bei der Kostenerstattung zwischen Land und Kommunen generell ein enormer Verwaltungsaufwand entstehen wird.
Frau Müller-Preinesberger wies zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte darauf hin, dass auch bei dem jetzigen System die Kommunen große Verluste im Bereich der Krankenhilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge machten, die vom Land nicht erstattet werden. Grundsätzlich habe man nicht den Eindruck, dass die Asylbewerber und Flüchtlinge besonders viel zum Arzt gingen, sondern lediglich dann, wenn sie wirklich krank seien. Herr Weiße ergänzte, dass auch das neue Landesaufnahmegesetz nicht regele, dass die niedergelassenen Ärzte zur Behandlung der Asylbewerber und Flüchtlinge verpflichtet seien. Kritisch festzuhalten sei, dass sämtliche Haftungsfragen mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in die Verantwortung der Kommunen fielen.
Der Ausschuss bat die Geschäftsstelle, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg nachzuhaken, ob insgesamt mehr Ärzte wegen des höheren medizinischen Bedarfs aufgrund der Zuwanderung den Menschen in Brandenburg zur Verfügung gestellt würden. Insoweit sei die Planung der Zulassungsstellen zu überarbeiten. Bei einer Hochrechnung bzw. einer neuen Prognose müsse die Kinderfacharztquote besonders berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der im Landesaufnahmegesetz vorgesehenen Migrationssozialarbeit sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses dafür aus, dass diese nicht überregional vorgesehen und tätig wird. Vielmehr müssten die Fachkräfte direkt in den Städten und Gemeinden und in den Gemeinschaftsunterkünften arbeiten, dort die Flüchtlinge betreuen, zwischen den verschiedenen Nationen und Religionen vermitteln und dort Hilfestellung geben.

Zum Tagesordnungspunkt Verwaltungsstrukturreform nahm Frau Gordes Bezug auf die im Vorbericht dargestellte Historie. So hatte die Enquetekommission 5/2 aufgrund eines Beschlusses des Landtages Brandenburg vom 23. März 2011 den Auftrag, die Ämterreform aus 1992, die Kreisgebietsreform 1993 und die Gemeindegebietsreform 2003 hinsichtlich ihrer Ergebnisse zu betrachten und einer Bewertung zu unterziehen. In ihrem Abschlussbericht vom Oktober 2013 hat sich die EK 5/2 dafür ausgesprochen, dass bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben eine Verlagerung von Aufgaben auf die untere kommunale Ebene grundsätzlich Vorrang vor einer Kommunalisierung auf Kreisebene besitze. Die Kommission hatte sich auch dafür ausgesprochen, die Zuständigkeitsbereiche auf gemeindlicher Ebene der hauptamtlichen Verwaltungen deutlich und nachhaltig zu vergrößern. Hierfür hat sie eine Mindesteinwohnerzahl von 10.000 Einwohner vorgesehen und ggf. größere Verwaltungseinheiten mit einer unmittelbaren demokratischen Legitimation auszustatten.

In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und DIE LINKE für die 6. Wahlperiode sei eine umfassende Verwaltungsstrukturreform als notwendig angesehen worden. Sowohl die Koalitionsvereinbarung als auch das später durch das Ministerium für Inneres und Kommunales entworfene Leitbild gingen davon aus, dass sowohl die Landkreise als auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mobile Angebote vorhielten und Außenstellen errichteten. Sie berichtete weiter über die im vergangenen Herbst durchgeführten Regionalkonferenzen sowie über den so genannten Reformkongress, der am 16. Januar 2016 in Cottbus durchgeführt wurde.

Zur Frage der Übertragung von Aufgaben auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Ämter habe der Städte- und Gemeindebund Brandenburg bereits vor einiger Zeit eine Aufgabenliste erarbeitet, die durch das Präsidium des Verbandes verabschiedet worden sei und auch in den weiteren Diskussionen im Jahr 2015 bestätigt worden sei. Soweit das Ministerium für Inneres und Kommunales stets fordere, die kommunalen Spitzenverbände möchten sich einigen, lehnt der Verband eine solche Argumentation seitens des Landes ab und ist dem Ansinnen des Innenministers regelmäßig entgegengetreten. Der Verband halte an der dem Vorbericht beigefügten Aufgabenliste fest und habe seine grundsätzliche Positionierung zu der durch das Land Brandenburg beabsichtigten Verwaltungsstrukturreform in sechs Kernthesen Mitte Dezember 2015 nochmals komprimiert zusammengefasst. (siehe Mitt. StGB Bbg. 01/2016, S. 8) 

Fraglich sei, inwiefern das Land Brandenburg überhaupt bereit sei, tatsächlich Aufgaben von der Landesebene auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte bzw. auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und von den Landkreisen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu übertragen. In seinen Absichten zur Verwaltungsstrukturreform weiche das Land Brandenburg immer weiter vom Prinzip der Bundestreue mit der Folge ab, dass die Strukturen und die Aufgabenverteilungen in Brandenburg immer weniger mit denen anderer Bundesländer zu vergleichen seien. Beispielsweise nähmen in Nordrhein-Westfalen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe wahr oder auch Aufgaben der Jobcenter. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verfügten nicht zwangsläufig über mehr Einwohner als amtsfreie Städte und Gemeinden bzw. Ämter in Brandenburg.

Herr Böttner führte aus, dass seiner Wahrnehmung nach die Bürger sehr verärgert seien. Die Menschen und ihre Auffassungen vor Ort werden nicht wahrgenommen. Eine Einkreisung der Stadt Cottbus werde von den Menschen in den umliegenden Landkreisen regelmäßig abgelehnt. Die Kreisumlage, die in Oberspreewald-Lausitz zu zahlen sei, liege mittlerweile höher als die den Städten ausgereichten Schlüsselzuweisungen des Landes. Die Funktionalreform II sei nicht zu Ende gedacht und nicht im Gesamtzusammenhang gesehen. Beispielsweise im Bereich des Brandschutzes könne es aufgrund der Struktur notwendig werden, zukünftig eine Berufsfeuerwehr vorzuhalten bzw. die Aufgabe des Brandschutzes nach oben auf eine höhere kommunale Ebene zu geben. Im Gegenzug dazu müsste der soziale Bereich heruntergezont werden. Die Jobcenter in Kreisstädten bzw. ehemaligen Kreisstädten hätten zum Teil keinen Überblick über die Arbeitslosen in den Städten und Gemeinden. Der direkte Kontakt zwischen den Behörden und den Menschen gehe verloren.

In der Diskussion des Ausschusses wurde deutlich, dass zunächst eine Funktionalreform II durchgeführt werden sollte und sodann eine Funktionalreform I. Es wurde festgehalten, dass die Bevölkerung tatsächlich nicht mitgenommen wird, vielmehr durch das Land mit großer Ignoranz ein Vorhaben durchgezogen wird. Die Identifikation der Bevölkerung mit dem Land Brandenburg gehe verloren.

Die nächste Sitzung des Ausschusses findet am 13. Mai 2016 statt.

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten und die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Durch Klicken auf "Zulassen" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Durch Klicken auf "Ablehnen" stimmen Sie ausschließlich der Verwendung aller technisch notwendigen Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen einsehen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen. [Link zu Impressum]

  Notwendig erforderlich

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
PHPSESSID Session Speichert Ihre aktuelle Sitzung mit Bezug auf PHP-Anwendungen und gewährleistet so, dass alle Funktionen der Seite vollständig angezeigt werden können. Mit Schließen des Browsers wird das Cookie gelöscht.
bakery 24 Stunden Speichert Ihre Cookie-Einstellungen.
  Analyse

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
_pk_id.xxx 13 Monate Matomo – User-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welchen User es sich handelt)
_pk_ses.xxx 30 Minuten Matomo – Session-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)