Bericht über die 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 24. März 2017

Am 24. März 2017 trafen die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu ihrer 16. Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung standen die Themen Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser, Positionierung zur Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms, der Wettbewerb familienfreundliche Kommunen und der 7. Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik.

Zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser erläuterte Frau stellvertretende Geschäftsführerin Gordes kurz dessen neue Ausrichtung, die ab dem 1. Januar 2017 gilt. Nunmehr sollen inhaltliche Schwerpunkte die Gestaltung des demografischen Wandels und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte sein. Gewünscht ist eine stärkere Verankerung der Mehrgenerationenhäuser in die Kommunen. Dies soll durch eine engere Einbindung der Häuser in die kommunalen Planungen zur Gestaltung des demografischen Wandels erfolgen.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Amtsdirektor Kleine, Amt Unterspreewald, sprach drei Punkte an. Es stelle sich die Frage, wie Standortgemeinden das Ziel des Programms, nämlich eine engere Einbindung des Mehrgenerationenhauses in die kommunalen Planungen, erreichen könnten. Wie könnten Mehrgenerationenhäuser ihre Angebote besser an die jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfe vor Ort ausrichten und welche Möglichkeiten der Einbindung und Steuerung gäbe es für die Kommune.

In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die anwesenden Mitglieder des Ausschusses eine stärkere Verankerung der Mehrgenerationenhäuser in die Kommune und eine engere Einbindung in die kommunalen Planungen als sehr kritisch bewerten. Zum einen finden sich Mehrgenerationenhäuser in Brandenburg häufig in Mittelzentren. Die Anbindung für Bürger umliegender Städte und Gemeinden sei regelmäßig schlecht, so dass die Mehrgenerationenhäuser jedenfalls nicht in Nachbargemeinden ausstrahlen würden.

Frau Schöbe, Stadt Brandenburg an der Havel, bezweifelte die Nachhaltigkeit von Mehrgenerationenhäusern. Auf Dauer könne eine Finanzierbarkeit nicht gegeben sein, weil im Einzelfall ein Mehrgenerationenhaus nicht die sozialen Angebote der Kommune wirksam ergänze. Wenn das jeweilige Mehrgenerationenhaus sich beispielsweise in einem entlegenen Stadtteil befinde, handele es sich lediglich um eine Ortsteilbegegnungsstätte. Bewohner anderer Stadtteile nutzten einen solchen Treffpunkt nicht. Es sei zweifelhaft, einer Förderung eines vorhandenen Mehrgenerationenhauses zuzustimmen, wenn es sich in die Maßnahmen und Angebote und in die sozialräumlichen Strukturen einer Stadt nicht sinnvoll einfüge.
Auch Herr Weiße, Stadt Cottbus, bekräftigte, dass die Mehrgenerationenhäuser eine Art Insel darstellten und nur in den unmittelbaren Raum und die Nachbarschaft ausstrahlten. Für eine umfassende kommunale Planung seien sie wenig nutzbar. Mehrgenerationenhäuser müßten kommunal derart verankert sein, dass sie in der Entwicklung der städtischen familien- und sozialpolitischen Maßnahmen weiterhelfen. Andere Einrichtungen in der Stadt arbeiteten mehr ins Umfeld hinein. Dort sei der Förderaspekt sehr viel größer und es würden mehr Freiwillige eingebunden. Bei Mehrgenerationenhäusern erfolge die Schwerpunktsetzung trägerorientiert. Es gäbe zahlreiche Angebote und das Mehrgenerationenhaus werde regelmäßig auch genutzt. Wirklich sinnvoll seien Mehrgenerationenhäuser jedoch erst bei einem Netz von ca. zehn Mehrgenerationenhäusern im Stadtgebiet, dann könnten Struktur und Angebote ggf. wirkungsvoll seien. So bleibe es jedoch bei einer einseitigen Orientierung, bei der kein großer städtischer Einfluss gegeben sei. Sie entfalteten keine Breitenwirkung.
Herr Amtsdirektor Lieske und Herr Bürgermeister Lück berichteten über so genannte Häuser der Begegnung, die in Gemeinden der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Auch gibt es Dorfgemeinschaftshäuser. In Ketzin habe das Haus der Begegnung defizitär gearbeitet, so dass die Gemeinde dort einen anderen Träger angesiedelt habe, der im Bereich Wohnen und Pflege für ältere Menschen arbeite. Frau Siems schilderte die Arbeit des Familienzentrums in Rangsdorf, welches durch die Gemeinde bezuschusst wird und mit dem es eine gut Vernetzung gäbe. Dies mache ein Mehrgenerationenhaus entbehrlich.

Der Vorsitzende, Herr Kleine, fasste zusammen, dass die in der Rahmenvereinbarung aus 2015 enthaltene Darstellung der Arbeit von Mehrgenerationenhäusern und die Beschreibung ihrer Ziele nicht die im Ausschuss erörterte Realität abbildet. Demnach bedürften die Mehrgenerationenhäuser in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung der Überarbeitung.

Das Land Brandenburg beabsichtigt, wie bereits im Jahr 2005 und im Jahr 2011, ein Familienpolitisches Maßnahmepaket auch für die 6. Wahlperiode und eine Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms durch die Landesregierung zu verabschieden. Einen entsprechenden Beschluss zur Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms hat der Landtag Brandenburg am 10. Juni 2016 gefasst. Nach Beteiligung von Mitgliedern des Präsidiums und des Ausschusses hat die Geschäftsstelle eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgegeben. Darin wurde insbesondere kritisiert, dass bei zahlreichen Maßnahmen, die die Weiterentwicklung des Familien- und Kinderpolitischen Programms vorsieht, der tatsächliche Verantwortungsträger, nämlich die Kommune, nicht genannt wird. Als Beispiel nannte Frau Gordes die Elternhaltestellen vor Schulen, eine Maßnahme, bei der weder der Schulträger erwähnt noch der Träger der Straßenbaulast genannt wird. Auch bei den Maßnahmen der Schulverpflegung werde der Schulträger, der für die Bereitstellung der Mittagsverpflegung zuständig sei, nicht genannt.

Einmütig brachten alle Ausschussmitglieder ihre Verärgerung über verschiedene Maßnahmen zum Ausdruck. Beispielsweise werde mit der Förderung der Vernetzungsstelle Schulverpflegung der Ruf nach einem Standard gefördert, den die verantwortlichen Städte, Gemeinden und Ämter schlichtweg nicht finanzieren könnten. Gleichzeitig verweigere sich der Landtag Brandenburg, § 17 KitaG zu ändern. Die Argumentation von Eltern zum Begriff der häuslichen Ersparnis sei nun auch jedem in Brandenburg bekannt, Rechtsanwälte suchten die Eltern in Kindertagesstätten auf, um diese in Widerspruch und Klage gegen Gebührenbescheide zu treiben. Eine erst recht schizophrene Situation entstehe bei Mittagessen in Horten. Esse ein Schüler im Hort zu Mittag, sei durch die Eltern lediglich die „häusliche Ersparnis“ zu tragen, wohingegen bei einem Mittagessen in der Schule die fällige Gebühr zu zahlen sei.

Als weiteres Beispiel für eine an den kommunalen Belangen vorbeigehende Landespolitik wurde im Ausschuss die Förderung der Netzwerke Gesunde Kinder genannt. Aufgrund der hohen Förderung durch das Land würden in Landkreisen und kreisfreien Städten nunmehr zahlreiche Patinnen geschult. Problemfamilien aber, die Hilfen dringend nötig hätten, würden über die Netzwerke Gesunde Kinder gar nicht erreicht.

Herr Weiße erklärt, angesichts der zahlreichen Förderungen durch das Land, die in dem Papier zur Weiterentwicklung der Familienpolitischen Maßnahmen aufgereiht seien, müsse man eine Grundsatzdiskussion einleiten. Es sei höchst erstaunlich, was es alles an Förderung durch das Land gäbe. Daraus müsste man schlussfolgern, dass es allen im Land Brandenburg gut gehe. Dem sei aber nicht so. Wenn die kommunale Verantwortung durch das Land nicht gesehen werde und wenn die Einschätzung der Kommunen über die Realität im Land und über die Probleme, mit denen Kommunen täglich zu kämpfen haben, derart auseinanderfielen, müsse innerhalb des Städte- und Gemeindebundes eine Grundsatzdiskussion stattfinden. Die kommunale Ebene werde durch die zahlreiche, unterschiedlichste und kleinteilige Förderung des Landes auseinanderdividiert, was zur Schwächung der kommunalen Position beitrage.
Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich dafür aus, die verbandliche Position zu dem Familienpolitischen Programm auf ein bestimmtes Thema zu konzentrieren, sodann an diesem, für die gesamte Bevölkerung verständlichen Thema, die Not der Kommunen deutlich zu machen. Die Landespolitik fördere in den Gemeinden stets Dinge, damit sie selbst besser dastehe, aber ohne Rücksicht auf die gemeindliche Ebene, die die geförderten Maßnahmen und deren Notwendigkeit gänzlich anders einschätze. Es gelte, dass viele der Maßnahmen, die in den Programmen stünden, geschleift würden. Beispielsweise bei der Förderung der Schulverpflegung finanziere das Land mit Steuermitteln und arbeite gegen die kommunale Familie. Es müsse scharf und deutlich formuliert werden, dass das Land mit dieser Förderung alle Arbeit der Kommunen hintertreibe. Dabei müsse der Verband die Mitgliedschaft stärker an sich binden. Die Mitgliedschaft müsse mit einer Stimme sprechen. Es soll das Gespräch mit den Sozialpolitischen Sprechern der Fraktionen gesucht werden.

Zum Wettbewerb familienfreundliche Gemeinde gibt es Überlegungen, ihn für die Gemeinde attraktiver zu gestalten. Zuletzt hat beispielsweise eine beauftragte Agentur die Bewerberkommunen aufgesucht und der Jury sodann einen Vorschlag unterbreitet. Hierdurch dürfte nach Auffassung der Geschäftsstelle eine Distanz zwischen Jury und ausrichtender Gemeinde entstehen, die der Motivation der Gemeinde ggf. nicht dienlich sei. Bereits das Präsidium des Verbandes hat sich mit ähnlichen Fragen in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2015 befasst.
In der Diskussion sprachen sich die Mitglieder des Ausschusses dafür aus, dass die Jurymitglieder selbst die Gemeinden, die sich beworben haben, aufsuchen und die Praxis vor Ort betrachten und anschließend bewerten. Über die Wettbewerbsbeiträge könne nur aufgrund eines persönlichen Eindrucks entschieden werden. Hinsichtlich des Fragebogens und der zahlreichen, ausdifferenzierten Fragen gab es sowohl ein Für und Wider. Im Ergebnis hielt es der Ausschuss für richtig, wenn der Fragebogen entschlackt wird.

Hinsichtlich der durch den Wettbewerb angesprochenen Kommunen schlugen Mitglieder des Ausschusses bereits für den Bewerbungsbogen eine Differenzierung nach Einwohnergrößenklassen vor. Hintergrund ist neben einer besseren Vergleichbarkeit der sich dann bewerbenden Städte, Gemeinden und Ämter, dass in kleineren Gemeinden Maßnahmen der Familienfreundlichkeit eher von Initiativen leben, wohingegen größere Gemeinden auch über professionelle Strukturen verfügen.
Zur Frage der Besetzung der Jury wurde vorgeschlagen, nicht professionelle Fachleute oder Wissenschaftler zu Jurymitgliedern sondern solche Personen zu berufen, die in der Lage sind, zwischen sich und der Wettbewerbskommune eine gleiche gedankliche Ebene zu schaffen und Verständnis für das kommunale Leben der Menschen in den Gemeinden aufbringen.

Frau Gordes informierte ausführlich über den 7. Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland zu dem Thema Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften. Sie erläuterte, dass es sich hierbei um eine Bundestagsdrucksache, Nummer 18/10210 vom 2. November 2016, handele, die aus der Stellungnahme der Bundesregierung und einem Bericht der Sachverständigenkommission zu dem Thema bestehe. Zusammen bildeten der Sachverständigenbericht und die Stellungnahme der Bundesregierung den jeweiligen Altenbericht. Dieser wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet, der Auftraggeber für die Berichterstattung ist. Mit der daraufhin erfolgenden Erstellung der Bundestagsdrucksache erfolge die Veröffentlichung des Gesamtberichts.

Die Altenberichtskommission für den 7. Altenbericht habe sich im November 2012 konstituiert und am 6. Oktober 2015 ihren Bericht der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Die interdisziplinär zusammengesetzte 7. Altenberichtskommission unter Leitung von Prof. Dr. Andreas Kruse hatte den Auftrag, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenpolitik in den Kommunen zu erarbeiten. In ihrem Bericht zum Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ sollten die Sachverständigen untersuchen, welche Beiträge die kommunale Politik und örtliche Gemeinschaften leisten können, um die soziale, politische und kulturelle Teilhabe sowie eine möglichst lange selbständige Lebensführung älter werdender Menschen sowie ein aktives Altern in Selbst- und Mitverantwortung sicherzustellen. Hintergrund sei, dass eine der zentralen Herausforderungen des demografischen Wandels das Älterwerden der Menschen sei und die damit verbundenen Konsequenzen für die Kommunen. Da die Zahl der älteren und hochaltrigen Menschen in Deutschland stetig ansteige, verändere sich auch das Alltagsleben der Menschen und führe zu neuen Herausforderungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Um die Rahmenbedingungen für die älteren Menschen bedarfsgerecht auszugestalten, seien vor allem die Kommunen gefordert, auf diese Veränderungen zu reagieren und die lokalen Strukturen weiterzuentwickeln. Der Handlungsspielraum sei dabei abgesteckt durch die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie durch die finanziellen Ressourcen.

Ausgehend von diesem Arbeitsauftrag habe die Bundesregierung in ihrem abgestimmten Bericht zu den Themen Seniorenpolitische Leitlinien, Daseinsvorsorge und kommunale Verantwortung, Subsidiarität als Ordnungsrahmen für lokale Strukturen und Netzwerke, Ungleichheiten in der alternden Gesellschaft, regionale Disparitäten und die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland, gesundheitliche Versorgung, Sorge und Pflege, von der Wohnungs- zur Wohnpolitik und zum Thema lokale Politik für eine älter werdende Gesellschaft Stellung genommen. Die Bundesregierung habe ihre Auffassung unterstrichen, dass kommunale Politik für ältere Menschen die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse im Alter berücksichtigen müsse. Es sei ihr besonders wichtig, dass grundsätzlich alle älteren Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt und aktiv mitten in der Gesellschaft leben und an ihr teilhaben könnten.

Ebenso sei es erforderlich, dass diejenigen, die Schutz und Hilfe brauchen, ein bedarfsgerechtes Beratungsangebot sowie ein breit gefächertes Angebot zur gesellschaftlichen Teilhabe, Unterstützung und Pflege vorfinden. Um dieses für ältere Menschen und ihre Angehörigen zu gewährleisten, sei es wichtig, dass die Kommunen im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge Strukturen schafften, die auf eine gezielte Sozialraumgestaltung zu Gunsten älterer Menschen ausgerichtet sind. Dabei käme dem Auf- und Ausbau von Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zwischen Verwaltung, Gesundheits- und Pflegewesen und Zivilgesellschaft eine hohe Bedeutung zu. Von besonderer Relevanz seien ebenso bedarfsgerechte Angebote an sozialen Dienstleistungen, Bildungsangebote, Nachbarschaftshilfen, Angebote gemeinschaftlicher Wohnformen, die Stärkung des Quartiers und des sozialen Nahraums sowie die speziellen und generationsübergreifenden Anlaufstellen.

Der 7. Altenbericht habe zum Ausgangspunkt die besondere Verantwortung der Kommunen für die Sicherung und Ausgestaltung der Daseinsvorsorge, wie sie sich nicht erst aus spezialgesetzlichen Regelungen, sondern im Grundsatz bereits aus dem Sozialstaatsprinzip sowie dem Selbstverwaltungsrecht der Kommune ableite. Der Bericht weise darauf hin, dass das Subsidiaritätsprinzip als ein verbindlicher ordnungspolitischer Grundsatz gelte, aus dem sich die Forderung nach der Stärkung kommunaler Mitbestimmungs- und Gestaltungskompetenzen ebenso ableiten lasse wie die Forderung nach vermehrter Bürgerbeteiligung, Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter.

Eine weitere Argumentationslinie des Altenberichts bilde die Heterogenität des Alters, wobei insbesondere vor dem Hintergrund sozialer Ungleichheiten und regionaler Disparitäten argumentiert werde. Der Altenbericht schließe mit 45 Empfehlungen ab, die sich an den Bund, die Länder und die Kommunen richteten.

Neben den Gestaltungsaufgaben, die Kommunen wahrnehmen könnten, betrachte der 7. Altenbericht auch die finanziellen Spielräume von Kommunen. Viele Kommunen haben nur geringe oder gar keine finanziellen Spielräume für wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation ihrer älteren Bürgerinnen und Bürger. Dies betreffe insbesondere hoch verschuldete Kommunen. Zwar gibt es einige nationale und europäische Förderprogramme, mit Hilfe derer vereinzelt Strukturen effektiv verändert werden können. Der Bericht sagt aber auch, dass, um nachhaltige Strukturen für koproduktive Daseinsvorsorge zu entwickeln und zu erhalten, zeitlich befristete Projektfinanzierungen nicht ausreichen. Vielmehr bedürfe es einer strukturellen, dauerhaft angelegten Förderung. Hierzu schlägt die Sachverständigenkommission die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Demografie vor. Die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen sollen mit Hilfe eines Daseinsvorsorgeprogramms von Bund und Ländern erweitert werden. Hierdurch könnte die besondere Verantwortung der Kommunen für die Gewährleistung der Daseinsvorsorge und für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im Alter gestärkt werden, so eine der Empfehlungen.

Abschließend fasste Frau Gordes zusammen, der 7. Altenbericht behandele sämtliche Merkmale einer zeitgemäßen, aktiven, lokalen Seniorenpolitik und habe viele gute, nachdenkenswerte Ansätze herausgearbeitet. Als Kurzfassung habe das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Broschüre zu dem Altenbericht herausgegeben, die als erste Information dienen könne. Allerdings habe die Broschüre eine starke sozialpolitische und frauenpolitische Färbung.

Im anschließenden Gedankenaustausch äußerten sich die Mitglieder des Ausschusses zur Frage, ob der Städte- und Gemeindebund eine Veranstaltung zum 7. Altenbericht für die Mitglieder durchführt, positiv. Das Thema sei gerade für die Städte, Gemeinden und Ämter von Interesse, denn in den Gemeinden geschehe sehr viel. Es wurde eingeschätzt, dass die Landkreise die Arbeit der Gemeinden im Bereich der Altenhilfe-strukturen und der Seniorenpolitik größtenteils nicht wahrnähmen. Insoweit würde auch § 4 des Landespflegegesetzes, wonach unter Federführung der Landkreise lokale Pflegestrukturen partnerschaftlich entwickelt werden sollten, leerlaufen. Die Gemeinden könnten durch den Verband motiviert werden, sich mit ihren Maßnahmen bei dem jeweils zuständigen Landkreis zu melden, um diesen auf eine Zusammenarbeit zu drängen.

Frau Schöbe berichtete über Maßnahmen, ein Netzwerk Pflege zu etablieren und aufzubauen, das die Träger in der Stadt, Beratungsangebote, Hospize und andere Angebote einbinde. Herr Weiße machte ergänzend darauf aufmerksam, dass bei der Frage der Gestaltung der Daseinsvorsorge für die immer älter werdenden alten Menschen nicht nur das Thema Pflege betrachtet werden dürfe. Es müssten weitere Themen, wie Gesundheit, Wohnen und Mobilität, betrachtet werden, damit eine möglichst lange selbständige Lebensführung der älter werdenden Menschen sichergestellt werden könne. Aus diesem Grunde seien alle Akteure mit einzubinden, wie Seniorenbeiräte, Feuerwehren, Vereine und vieles mehr. Es sei im Gemeinwesen sehr viel in Bewegung und es gäbe ein stetes Geben und Nehmen. Insofern sollten alle Gemeinden prüfen, welche Aktivitäten bei ihnen liefen und diese koordinieren, steuern, weitere Maßnahmen entwickeln, wie Nachbarschaftshilfen und ähnliches.
Herr Lück und Herr Lieske berichteten über die Initiativen freier Träger, die im Bereich Wohnen und Pflege oder betreutem Wohnen arbeiteten und dadurch vielfach im Ort ein ausreichendes Angebot für die älter werdenden Menschen vorhanden sei. Daher müsse die Gemeinde nicht unbedingt noch selbst tätig werden, so ihre Einschätzung.

Wegen des 7. Altenberichts streiften die Mitglieder des Ausschusses nochmals die sich ändernde Situation von Seniorenbeiräten in den Gemeinden. Vielfach ist festzustellen, dass die Senioren sich gar nicht in einem Seniorenbeirat organisieren wollen. Der festzustellende Wandel in den Seniorenbeiräten kann dazu führen, dass diese sich zukünftig inhaltlich anders aufstellten. In den Gemeinden selbst muss beobachtet werden, ob der jeweilige Seniorenbeirat als politischer Vertreter der Interessen älter werdender Menschen agiert. Festzustellen ist, so der Ausschuss, dass die Situationen in den Gemeinden sehr unterschiedlich sind und die Arbeit und der Erfolg eines Seniorenbeirates vielfach von den handelnden Personen abhängen.

Die nächste Sitzung des Ausschusses ist am 10. November 2017.

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Cookies

Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten und die Zugriffe auf unserer Website zu analysieren. Durch Klicken auf "Zulassen" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Durch Klicken auf "Ablehnen" stimmen Sie ausschließlich der Verwendung aller technisch notwendigen Cookies zu. Sie können jedoch die Cookie-Einstellungen einsehen, um eine kontrollierte Einwilligung zu erteilen. [Link zu Impressum]

  Notwendig erforderlich

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
PHPSESSID Session Speichert Ihre aktuelle Sitzung mit Bezug auf PHP-Anwendungen und gewährleistet so, dass alle Funktionen der Seite vollständig angezeigt werden können. Mit Schließen des Browsers wird das Cookie gelöscht.
bakery 24 Stunden Speichert Ihre Cookie-Einstellungen.
  Analyse

**Beschreibung**

Cookie Dauer Beschreibung
_pk_id.xxx 13 Monate Matomo – User-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welchen User es sich handelt)
_pk_ses.xxx 30 Minuten Matomo – Session-ID (zur anonymen statistischen Auswertung der Besucherzugriffe; ermittelt, um welche Sitzung es sich handelt)