10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 28. März 2014

Am 28. März 2014 trafen die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zu ihrer 10. Sitzung in Potsdam zusammen. Der Ausschuss befasste sich zunächst mit dem Abschlussbericht zur Brandenburger Fachkräftestudie Pflege. In einer Sitzung des Ausschusses am 19. Oktober 2012 hatten Vertreter des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie bereits über das Anliegen der Fachkräftestudie Pflege berichtet und sieben Handlungsfelder aufgezeigt, die auch nunmehr in dem Abschlussbericht der Gliederung dienen. Der Ausschuss sowie die Geschäftsstelle haben sich in den zurückliegenden Jahren mehrfach mit dem Aufbau lokaler Pflegestrukturen, dem Thema Wohnen im Alter und benachbarten Fragestellungen gewidmet.

Die Fachkräftestudie Pflege ist von den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie herunterzuladen.

Die stellvertretende Geschäftsführerin, Frau Gordes, hat über eine Sitzung eines Begleitausschusses berichtet, in dem die Universität Halle ihren Bericht vorgestellt habe. Von Seiten der verschiedensten Verbände seien in dieser Sitzung Erwartungen gegenüber den Kommunen formuliert worden. Hingegen habe nicht ein Vertreter aus den Reihen der Akteure im Bereich Pflege erklärt, was er selbst aufgrund der in der Fachkräftestudie enthaltenen Handlungsempfehlungen zukünftig tun wolle. Beide kommunalen Spitzenverbände hätten dort problematisiert, dass in der Fachkräftestudie Pflege nicht deutlich werde, welche kommunale Ebene angesprochen werde. So sei beispielsweise von einer Rekommunalisierung der Pflege in dem Gutachten die Rede. Vertreter von Anbieterverbänden der Pflege hätten gefordert, dass das Land die gesamte Entwicklung mittels einer koordinierenden Stelle steuern und alle Aktionen im Land miteinander abstimmen solle. Auffällig sei gewesen, dass der zuständige Referatsleiter, Herr Wendte, nicht von Städten und Gemeinden, sondern von größeren Einheiten gesprochen habe. Es werde viel von kommunaler Verantwortung und von lokalen Pflegestrukturen gesprochen, allerdings würden den Städten, Gemeinden und Ämtern nicht wirklich Kompetenzen eingeräumt. Da es Grundzentren in Brandenburg seit Jahren nicht mehr gäbe – der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat bereits im ersten Meilenstein-Workshop zur Fachkräftestudie Pflege auf diesen Mangel hingewiesen - sei völlig unklar, wie Städte und Gemeinden in Brandenburg die Erwartungen der Akteure in der Pflege erfüllen sollten.

Weiter hat Frau Gordes über Beratungen des Landespflegeausschusses informiert. Einem Gremium,  in dem Vertreter der Verbände der Pflegekassen, der kommunalen Spitzenverbände, der Anbieterverbände auf Leistungsträgerseite sowie andere Organisationen, wie die Alzheimer-Gesellschaft oder der Landesseniorenrat mitwirken. Die überwiegende Zahl der Mitglieder des Landespflegeausschusses habe zuletzt entschieden, dass das Thema „Sicherung der ländlichen Pflege- und Unterstützungsmaßnahmen“ bearbeitet werden solle. Es bleibe abzuwarten, wie der Landespflegeausschuss dieses Thema aufbereite.

Sodann erläuterte Frau Gordes Inhalte der Fachkräftestudie Pflege, die durch verschiedene wissenschaftliche Institutionen, insbesondere durch die Universität Halle, erstellt worden sei. Die Auftragnehmer hätten auf drei Untersuchungsebenen geforscht und recherchiert. Über die drei Untersuchungsebenen hinweg seien sieben Handlungsfelder betrachtet und diesen jeweils konkrete Vorschläge zugeordnet worden. Genannt werde beispielsweise Aufsuchende Beratung im Bereich der Pflege, die Schaffung einer Beratungsstelle zur Wohnraumanpassung und für Technikeinsatz bei Pflegebedürftigkeit oder auch die Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle in der Kommunalverwaltung, damit die Kommune die kooperative Zusammenarbeit mit und zwischen Anbietern weiterentwickeln und eine Vernetzung vorantreiben könne. Für eine solche hauptamtliche Stelle hatte sich der Städte- und Gemeindebund bislang stets ausgesprochen, damit die Kommunen aktiv gestalten können.

In der nachfolgenden Diskussion der Mitglieder des Ausschusses wird kritisiert, dass das Land nunmehr auch im Bereich der Pflege Dinge lostrete und erwarte, dass die Kommunen initiativ würden und Maßnahmen ergriffen. Das Land selbst jedoch habe keine geschlossene Position, so sei unklar, wie das Land selbst sich zur Fachkräftestudie Pflege positioniere. Es teile nicht mit, was konkret geschehen solle, wer zuständig sei und wer welche Maßnahme durchführen solle. Frage sei, was die Kommunen und die Bürger in Brandenburg in den nächsten Jahren vom Land erwarten könnten. Wenn das Land Empfehlungen ausspreche, müsse es auch die Finanzierung regeln.

Weiter wird festgestellt, dass es in kleineren Städten in Brandenburg einen Ausbau an Pflegeeinrichtungen oder Pflegediensten nicht mehr geben werde. Alle Anbieter von Pflege würden in den Ballungsräumen verbleiben und sich dort etablieren. Es stabilisiere sich ein Aderlass des ländlichen Raumes in Richtung größere Städte. Nicht nur junge Menschen, sondern auch alte Menschen wanderten in die Städte ab und das Land unternehme nichts gegen das Ausbluten kleinerer Städte. Mitglieder des Ausschusses weisen weiter darauf hin, dass eine Einflussnahme auf das Verhalten von Pflegeanbietern nicht möglich sei, hier regiere allein der Markt. Kommunen könnten eine Koordination in diesem Bereich nicht leisten. Hierfür benötige man besondere Rechtsgrundlagen. Die Aufgaben, die den Kommunen in der Fachkräftestudie Pflege zugeordnet würden, könnten die brandenburgischen Städte nicht erfüllen. Soweit beispielsweise in der Fachkräftestudie Pflege auf die Sanierung und einen generationengerechten Ausbau von Wohnungen gedrängt werde, müsse das Land sich bereiterklären, sozialen Wohnungsbau zu fördern. Diese Förderung müsse vor allen Gebietskulissen und nicht nur eingeschränkt stattfinden. Viele Wohnblocks seien nach der Wende saniert worden und auf ihnen laste noch der Kredit, so dass dieser zunächst abgebaut werden müsse, bevor wiederum umgebaut würde.

Herr Kleine, Herr Ullrich und Herr Weiße erklärten, das Land sei aufzufordern, selbst zu der Fachkräftestudie Pflege Position zu beziehen. Es solle im Übrigen erklären, ob es die Konzentrationsprozesse in der Bevölkerung will oder ob es umsteuern möchte. Handlungsempfehlungen seitens des Landes oder eine zentrale Koordinationsstelle seien untauglich. Vielmehr sei vom Land Beständigkeit und ein planvolles Steuern zu verlangen. Dies bedeute, dass beispielsweise auch Programme wie Kommunal-Kombi oder ähnliche Förderungen, die Kommunen und ihren Bürgern eine Förderung und Umsetzung ermöglichen, als Unterstützungsstrukturen vorhanden wären.

Die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Lange, fasst zusammen, das Land müsse die Voraussetzungen und einen Rahmen schaffen, wenn es im Sinne der Fachkräftestudie Pflege oder im Sinne der lokalen Pflegestrukturen des Landespflegegesetzes eine Entwicklung in Brandenburg erreichen möchte. Dann müsse das Land in seinen Regelungen auch unterschiedliche Lösungen für alle Gebiete und Strukturen in Brandenburg zulassen. Es sei unakzeptabel, wenn alle Bemühungen von Gemeinden, die nicht durch die Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen seien, in diese umgelenkt würden.

Mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst 2014 sowie auf die Klausurtagung des Landesausschusses am 10. und 11. April, die unter dem Motto „Zukunft des Landes Brandenburg – Chancen und Risiken“ steht, berieten die Mitglieder des Ausschusses, welche Anliegen aus der kommunalen Sozialpolitik an die für die Wahlen zum Landtag Brandenburg antretenden Parteien herangetragen werden könnten. Herr Ullrich, Beigeordneter Stadt Frankfurt (Oder), schlug vor, die Förderung des 2. Arbeitsmarktes in den Mittelpunkt zu stellen. Es gäbe einen nennenswerten Prozentsatz an Menschen mit konzentrierter Langzeitarbeitslosigkeit. Um diese Menschen fördern zu können, benötige man besondere Maßnahmen. So sollten beispielsweise die Anforderungen an die Durchführung der Eingliederungsmaßnahmen herabgesetzt werden. Dies gelte beispielsweise bei dem Tatbestandsmerkmal der Zusätzlichkeit. Die Mitglieder des Ausschusses hoben hervor, dass das Sozialgesetzbuch Zweites Buch mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende zum Januar 2015 zehn Jahre alt würde. Die Städte und Gemeinden beobachteten mit Sorge, dass es in allen Gebieten der Jobcenter eine beträchtliche Zahl von Leistungsberechtigten mit langer, verfestigter Arbeitslosigkeit gäbe. Diese, in der Sprache der Bundesagentur für Arbeit als marktferne Kunden bezeichneten Arbeitssuchenden würden von den Jobcentern in Brandenburg häufig nicht erreicht, es fehlen spezifische Maßnahmen und Unterstützung. Um Menschen in verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit Unterstützung geben zu können, bedürfe es langfristiger und dauerhafter Maßnahmen des geförderten 2. Arbeitsmarkes, die in der Verantwortung der Jobcenter liegen müssten. Die Anforderungen an die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahmen im 2. Arbeitsmarkt sollten gesenkt werden.

Darüber hinaus sprachen Herr Wöller-Beetz, Frau Schöbe und Herr Kleine sowie andere Mitglieder des Ausschusses die Verwendung von Bundesmitteln für Leistungen der Bildung und Teilhabe nach SGB II an. Eine Transparenz über die Verwendung der Mittel sei nicht gegeben. Hinzu trete, dass in Brandenburg zum großen Teil die erhaltenen Mittel in 2011 und 2012 nicht für Bildung und Teilhabe ausgegeben worden seien, so dass der prozentuale Anteil des Bundes an Ausgaben für Bildung und Teilhabe gesenkt worden sei. Mit 2,7 % der Gesamtausgaben für Kosten der Unterkunft liege Brandenburg deutschlandweit an drittniedrigster Stelle. Gleichzeitig sei aber bekannt, dass sowohl kreisangehörige Städte und Gemeinden als auch die Landkreise und kreisfreien Städte demselben Personenkreis andere Vergünstigungen zu Lasten der kommunalen Haushalte gewährten. Zweifelhaft sei, ob immer wieder Familien aus dem Rechtskreis SGB II Förderungen erhalten müssten. Familien, die soeben mit ihrem Einkommen nicht mehr unter den Rechtskreis SGB II fielen, müssten hingegen mit ihren Mitteln sehr haushalten und erhielten keine kommunalen Vergünstigungen. Der Ausschuss plädierte dafür, im Bereich Bildung und Teilhabe den Leistungen des Bundes den Vorrang einzuräumen und die Bundesmittel zu beanspruchen. Kommunale Mittel, die bislang ebenfalls für Zwecke der Bildung und Teilhabe eingesetzt worden seien, sollten derart umgelenkt werden, dass hiervon alle Familien in den Kommunen profitieren könnten. Insoweit sollten die Kommunen die Zeit nach den Kommunalwahlen dafür nutzen, ihre Leistungen auf den Prüfstand zu stellen.

Der Ausschuss befasste sich sodann mit einer Diskussionsgrundlage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie für die Weiterentwicklung der Familienbildung im Land Brandenburg. Bereits in dem Programm der Landesregierung „Familien- und kinderpolitisches Programm“ waren Vorhaben zur Familienbildung aufgeführt. Darin hieß es, die Landesregierung wolle Maßnahmen initiieren, die es allen Familien ermöglichten, ihre eigenen Potentiale zu entwickeln. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat der Städte- und Gemeindebund Brandenburg kritisch angemerkt, dass mit den in dem Programm aneinander gereihten Maßnahmen die Gestaltungsfreiheit und die Planungshoheit von Städten und Gemeinden berührt seien und fraglich sei, inwieweit das Land die Planungen von Städten und Gemeinden überplanen wolle. Es wurde durch den Verband kritisiert, dass die Landesregierung überregionale Träger zentral mit dem Aufbau und der Umsetzung von Maßnahmen in den Städten und Gemeinden beauftrage.

Die Diskussionsgrundlage definiert, was das Land Brandenburg unter Familienbildung versteht und welche Herausforderungen es für Familienbildung sieht. Es wird ein Leitbild von Familienbildung im Land Brandenburg formuliert, gleichfalls Leitlinien von Familienbildung im Land Brandenburg. Sodann spricht die Diskussionsgrundlage Handlungsempfehlungen sowohl für das Land aus als auch Empfehlungen für die Landkreise und kreisfreien Städte als auch Empfehlungen für die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter. In den Leitlinien ist festgehalten, dass Familienbildung nachfolgende Aufgaben habe:
- Gestaltung einer familien- und kinderfreundlichen Gesellschaft,
- beizutragen zu einem Aufwachsen aller Kinder im Wohlergehen mit der Verbesserung der Chancengerechtigkeit
- die innerfamiliäre Arbeitsteilung chancengerecht zu gestalten
- die Vaterrolle zu stärken
- die Rolle von Eltern gegenüber den Kindern zu stärken
- pflegende Angehörige gegenüber Pflegebedürftigen zu stärken
- eine generationenübergreifende Solidarität zu erhalten.

Die Handlungsempfehlungen, die sich an die Landesebene richten, zielen darauf ab, eine landesweit agierende Fachstelle für Familienbildung zur Koordinierung der Aktivitäten auf den verschiedenen Ebenen einzurichten. Diese Fachstelle soll kommunale Stellen koordinieren, als Schnittstelle zu den örtlichen Jugendhilfeträgern dienen, die Teilhabe an politischen Prozessen befördern, sie soll gemeinsam mit Trägern und Einrichtungen Qualitätsstandards entwickeln und auch bundesgeförderte Projekte zur Familienbildung in Brandenburg mit den familienpolitischen Zielstellungen des Landes in Übereinstimmung bringen. Das heißt, das Land möchte Einfluss nehmen auf die Förderung kommunaler Einrichtungen durch den Bund. Als weitere an die Landesebene gerichtete Empfehlung ist in der Diskussionsgrundlage enthalten, dass das Land Mittel bereitstellen soll für die Unterstützung von landesweit agierenden Projekten und Strukturen durch die Landesregierung. Es soll praktisch eine abgestimmte Kinder- und Jugendhilfe, Familien- sowie Gesundheitspolitik als zentraler Erfolgsfaktor dargestellt werden.

Als Empfehlung für die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte spricht die Diskussionsgrundlage davon, dass für diese Ebene nachzufragen sei, ob Lücken in den Familienbildungsangeboten erkennbar seien und über welche Möglichkeiten und Erfahrungen die Jugendämter verfügten. Auch sei zu fragen, welcher Unterstützung die Jugendämter durch ihre Träger, das sind die Landkreise und kreisfreien Städte, und das Land bedürften. Weiter wird die Empfehlung ausgesprochen, eine regionale Bedarfs- und Standortanalyse in den Regionen durchzuführen.

Für die gemeindliche Ebene wird empfohlen, dass eine stärkere Kooperation von Anbietern von Familienbildungsmaßnahmen auf gemeindlicher Ebene stattfinden solle. Hierdurch könne eine effektivere Einflussnahme und Repräsentanz der Träger in entsprechenden Gremien stattfinden. Auch könnten die Gemeinden angeregt werden, weitere Räumlichkeiten sowie personelle Ressourcen bereitzustellen. Besonders im ländlichen Raum sollte noch mehr in dezentralen Orten im unmittelbaren Lebensumfeld der Familien Familienbildung stattfinden. Konzepte und Angebote einer aufsuchenden Familienbildung gewönnen generell in der Familienbildung zunehmend an Bedeutung.

Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zu dieser Diskussionsgrundlage zur Weiterentwicklung der Familienbildung im Land Brandenburg bemängelt, dass nicht klar erkennbar sei, welche staatliche Ebene welche Zuständigkeit wahrnehme. Soweit Projekte, Maßnahmen, gesellschaftliche oder kommunale Netzwerke Erwähnung fänden, würden diese der Zuständigkeit bestimmter Ressorts der Landesregierung zugeordnet. Wie diese Projekte, Maßnahmen oder Netzwerke entstanden seien, durch wen sie getragen würden, welche Rechtsform sie hätten und ähnliches würde hingegen nicht erwähnt. Dies habe zur Folge, dass etwaige bestehende kommunale Verantwortung oder eine gesellschaftliche Verantwortung, wie beispielsweise bei den lokalen Bündnissen für Familien, ausgeblendet würde.

Fraglich sei, ob im Bereich der Familienbildung tatsächlich von Angebotslücken gesprochen werden könne. Im Hinblick auf den demografischen und den strukturellen Wandel in der Gesellschaft, die Fachkräfteentwicklung und die unterschiedliche Entwicklung in den verschiedenen Regionen Brandenburgs in den kommenden Jahren würde das Augenmerk der Kommunen vielmehr darauf gerichtet sein, Vorhandenes zu erhalten und sich auf das Machbare zu konzentrieren.

Hinsichtlich der Leitlinien zur Familienbildung sei anzuzweifeln, ob der darin enthaltene Anspruch an Familienbildung nicht überfrachtet sei. Aus kommunaler Sicht sei vornehmste Aufgabe von Familienbildung, Familien durch die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz zu fördern und sie bei der Bewältigung des komplexen Familienalltags zu unterstützen. Diese Aufgabe von Familienbildung drohe angesichts der Leitlinien in den Hintergrund zu rücken.

Soweit es in dem Papier heiße, dass zur Familienbildung gemeinsame Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten und eine Abstimmung zwischen Land und Kommunen sowie den Anbietern von Familienbildung stattfinden solle, hat der Städte- und Gemeindebund in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es durchaus Sinn mache, in einen fachlichen Gedankenaustausch zu kommen und sich über jeweils eigene Maßnahmen zu informieren. Vor dem Hintergrund der Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen nach dem Grundgesetz, der Kommunalverfassung und dem SGB VIII hat der Verband jedoch darauf hingewiesen, dass die Städte und Gemeinden in Brandenburg, sofern sie Aufgaben der Familienbildung selbst wahrnehmen oder diese über Verträge mit freien Trägern finanzieren, in kommunaler Selbstverantwortung handelten. Das bedeute, dass die kommunale Vertretungskörperschaft bzw. die Kommunalpolitik selbst ihre Art von Familienbildung festlege und bestimme. Die Einhaltung von Zuständigkeiten sowohl örtlicher als auch sachlicher Art sei im öffentlichen Recht selbstverständlich. Eine die staatlichen Ebenen übergreifende Kooperation und Abstimmung in diesem Bereich sei auch aus Gründen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Mischverwaltung bei den Arbeitsgemeinschaften nach SGB II aufgeführt habe, problematisch. Bei einer solchen, die Staatsebenen übergreifenden Kooperation vermöge der Bürger nämlich nicht mehr zu unterscheiden, ob die politische Verantwortung der Landtag Brandenburg trage oder die Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen oder Kreistage.

Eine landesweit agierende Fachstelle hat der Verband als entbehrlich abgelehnt, die für diesen Bereich eingesetzten Haushaltsmittel des Landes sollten besser den Kommune direkt zur Verfügung gestellt werden, damit diese unmittelbar selbst Familienbildung entsprechend des vor Ort vorhandenen Bedarfs unterstützen können. Die weiteren Empfehlungen, die in dem Papier formuliert sind, hat der Verband abgelehnt. Vielmehr ist angeregt worden, eine Aufgabenkritik gemäß § 5 Landesorganisationsgesetz in den Ressorts durchzuführen und zu hinterfragen, inwieweit zentrale Stellen im Land Brandenburg, die für nicht ministerielle Aufgaben eingerichtet werden, sinnvoll und notwendig sind. Empfehlungen für die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte sowie für die Ebene der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind abzulehnen.

In der Diskussion haben die Mitglieder des Ausschusses die Stellungnahme der Geschäftsstelle unterstützt und bekräftigt. Frau Schöbe teilte für die Stadt Brandenburg an der Havel mit, dass diese ein eigenes Konzept Familienbildung verfolge. Herr Wöller-Beetz wies darauf hin, dass die Stadt Prenzlau das Netzwerk Gesunde Kinder in ihrem Bereich als einen wesentlichen Faktor für ein gesundes Aufwachsen sehr unterstütze.

Insgesamt bekräftigen die Mitglieder des Ausschusses, dass Familienbildung ein Element kommunaler Familienpolitik sei. Allerdings werde Familienbildung nicht als ein derartiger Schwerpunkt betrachtet, der Empfehlungen des Landes notwendig mache.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit befasste sich sodann mit dem Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Familien- und kinderpolitischen Programms. Der Bericht der Landesregierung ist als Drucksache 5/8764 auf der Internetseite des Landtages Brandenburg herunterzuladen. Mit dem Bericht wird praktisch das Familien- und kinderpolitische Programm aus August 2011 abgerechnet. Er bezieht sich somit auf einen Zeitraum von ca. zweieinhalb Jahren. Positiv hervorzuheben ist, dass nunmehr in dem Bericht formuliert wird, dass das Maßnahmeprogramm mit den andern Maßnahmeprogrammen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie verzahnt werden soll. Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes ist ein Nebeneinander der verschiedenen, in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Maßnahmeprogramme sehr verwaltungsaufwändig, zumal sich Projekte, Maßnahmen und Förderprogramme der verschiedenen Ressorts der Landesregierung unter jeweils anderem Schlagwort in allen Maßnahmepaketen wiederfinden. Kritisch anzumerken ist, dass der Bericht zur Umsetzung des Familien- und kinderpolitischen Programms nicht zwischen den verschiedenen Zuständigkeiten vom Bund, Land und Städten und Gemeinden unterscheidet. Bereits bei Verabschiedung des Maßnahmeprogramms hatte der Städte- und Gemeindebund darauf hingewiesen, dass es für den Wähler bzw. die Bevölkerung wichtig ist, entsprechend der Zuständigkeiten die verschiedenen Verantwortlichkeiten den gewählten Vertretern auch zuordnen zu können. Für den Wähler müsse erkennbar und transparent sein, welche politische Ebene welche Entscheidung zu verantworten habe und ob die Verantwortung bei dem zu wählenden Landtag oder der zu wählenden kommunalen Vertretungskörperschaft liege. Dies wiege umso schwerer, als in dem Bericht über die Abrechnung der Maßnahmenübersicht nicht festgehalten sei, welche staatliche Ebene die jeweilige Maßnahme finanziert habe. Es sei nicht erkennbar, ob Mittel der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, des Landes, der Kommune oder anderer Träger zur Verfügung gestellt worden seien. Es werde nicht deutlich, ob es sich um ein Programm des Bundes oder des Landes handele. Auch könne nicht ermittelt werden, in welchem Umfang das Land Brandenburg selbst finanzielle Mittel bereitgestellt habe.

Insgesamt zeige die Maßnahmenübersicht, dass das Maßnahmepaket aus vielen, vielen kleinteiligen Projekten und Maßnahmen bestehe, eine Steuerung und Koordinierung mittels einer Gesamtstrategie nicht erkennbar sei. Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes sei es weitaus zielführender, wenn im Sinne einer strukturierten Familienpolitik das Land bei seinen Förderung Prioritäten und Schwerpunkte setzen und sich auf wenige Programme konzentrieren würde.

Die Ausschussvorsitzende, Frau Amtsdirektorin Lange, stellte nach Diskussion zu dem Bericht der Landesregierung fest, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nehme und die Stellungnahme der Geschäftsstelle unterstütze.

Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin

Az: 004-10

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