18. und 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
Am 28. März 2018 wählten die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg einen neuen Vorsitzenden. Der bisherige Ausschussvorsitzende, Herr Amtsdirektor Kleine, war zum Kreisrat im Landkreis Diepholz, Niedersachsen, bestellt worden. Neu gewählt als Vorsitzender wurde Herr Amtsdirektor Danilo Lieske, Amt Lindow/Mark, der dem Ausschuss seit Anbeginn angehört.
In seiner Frühjahrssitzung befasste sich der Ausschuss wiederum mit den Themen Zuwanderung, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und Zugewanderten. Mitglieder des Ausschusses berichteten, dass durch die Verkürzung des Leistungsbezugs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz immer mehr Menschen in kurzer Zeit in den Rechtskreis des SGB II wechselten. Hier könne aufgrund des vorgelegten Verordnungsentwurfs des Sozialministeriums eine weitere Förderung von Migrationssozialarbeit auch für Personen im Rechtskreis des SGB II etwas Abhilfe schaffen. Wichtig sei, dass die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft laufe. In Frankfurt (Oder) soll im Jobcenter eine gemeinsame Beratungsstelle mit dem Landkreis Oder-Spree aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eingerichtet werden, so dass hier ein neuer Anlaufpunkt für Zuwanderer aus dem Bereich des SGB II geschaffen würde.
Auf Grund einer Anfrage aus dem Mitgliederbereich gingen Mitglieder des Ausschusses auf ihre Erfahrungen mit der Zurverfügungstellung von Gebetsräumen ein. In den Gemeinschaftsunterkünften stellen einige Städte Gebetsräume zur Verfügung. Dies führte teilweise dazu, dass viel mehr Menschen in die Gemeinschaftsunterkunft kamen, um den Gebetsraum zu nutzen, als in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Betroffene Städte haben mit dem Betreiber die Regelung getroffen, dass nur noch Heimbewohner den Gebetsraum zum Beten nutzen dürfen. Der Zutritt zur Gemeinschaftsunterkunft wird kontrolliert. Es wurde über die Initiative der BTU Cottbus, ausländischen Studierenden einen Gebetsraum zur Verfügung zu stellen, berichtet. Nachdem hier die Situation eskaliert war, hat sich die BTU aus diesem Projekt zurückgezogen.
Im Ausschuss besteht unter den Mitgliedern Konsens darüber, dass Städte und Gemeinden als öffentliche Hand Gebetsraum nicht zur Verfügung stellen sollten. Dies insbesondere mit Blick auf andere Glaubensgemeinschaften, die Gleichbehandlung einfordern könnten. Bei der Entscheidung ist auch zu berücksichtigen, dass es keine Akzeptanz seitens der einheimischen Bevölkerung für eine solche Entscheidung, mit Steuermitteln Gebetsräume zur Verfügung zu stellen, geben könnte.
Zur Frage der Tafeln und der etwaigen Auswirkungen der Medienberichterstattung auf die Tafeln in Brandenburg weisen Ausschussmitglieder auf den Ursprung dieser Tafeln hin. Zunächst ging es darum, Lebensmittel nicht verkommen zu lassen, sondern sie sinnvoll zu nutzen und zu verwenden. Insofern habe es sich ursprünglich nicht um ein Angebot für sozial Schwache gehandelt. Festzustellen sei bei den hiesigen Tafeln, dass sich das Verhalten der deutschen Nutznießer der Tafeln zum Teil verändert habe. Die Forderungen würden anspruchsvoller, das Verhalten untereinander und gegenüber den ehrenamtlich Tätigen an den Tafeln sei zum Teil rabiater, es werde kein Dank mehr ausgesprochen. Ausländische Zuwanderer verhielten sich in der Folge entsprechend. Soweit kinderreiche Familien die Tafeln nutzten, sei es Aufgabe des Bundesgesetzgebers, im Rahmen von SGB II Änderungen vorzunehmen, so dass die Regelsätze ausreichend seien.
Insgesamt kritisch betrachtet der Ausschuss die Mediendarstellung, durch die insgesamt der Sozialneid gefördert werde.
Im Weiteren befasste sich der Sozial- und Gesundheitsausschuss mit elektronischen Möglichkeiten von GeWINO – Gesundheitswissenschaftliches Institut Nordost der AOK zur Versorgungsforschung im Bereich Pflege. Der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Lieske, begrüßte Herrn Professor Dr. Zahn und Frau Dr. Gebhard. Herr Prof. Dr. Zahn ist Geschäftsführer von GeWINO. Frau Dr. Gebhard arbeitet bei data experts GmbH und ist dort für die Durchführung von SAHRA zuständig. Mit SAHRA und GeWINO ist es möglich, ausgewählte Pflegestrukturkennzahlen für die kleinräumige Planung auch in Gemeinden oder Ämtern zu nutzen. Bei Zugang zur Website kann der Anwender durch Auswahl verschiedener Möglichkeiten in der PC-Maske sich selbst Daten für seine Zwecke zusammenstellen. Diese sind geografisch zugeordnet, so dass kreisfreie Städte und Landkreise für ihr gesamtes Gebiet oder auch Ämter oder Gemeinden für ihr jeweiliges Gebiet Daten zusammenstellen können. Hinterlegt sind eine Hochrechnung der Bevölkerung bis 2030, Alter und Geschlecht, Pflegestufen oder Anteile von Demenzkranken.
Herr Prof. Dr. Zahn wies darauf hin, dass der Kontakt zwischen den Kommunen und den Pflegekassen noch ausbaufähig sei. In Brandenburg gäbe es lediglich zwölf Kommunen, mit denen eine Nutzung dieser Möglichkeiten über das Internet und die Website vereinbart sei. Während der derzeit noch laufenden Förderphase koste es die Kommunen nichts. Auf Dauer sollen jedoch die Länder das Projekt der AOK Nordost finanziell unterstützen.
Mitglieder des Ausschusses begrüßten die Möglichkeit der Nutzung. Durch die unter Umständen auf Quartiere bezogenen Daten erhielten Städte und Gemeinden eine Unterstützung für Altenhilfe, Planung oder Sozialplanung. Sie könnten eine gute Ergänzung für Maßnahmen im sozialen Bereich und dem Pflegebereich darstellen.
In seiner 19. Sitzung am 28. September 2018 befasste sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit den Absichten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das Psychisch-Kranken-Gesetz ändern zu wollen.
Stellvertretende Geschäftsführerin Frau Gordes führte aus, das Psychisch-Kranken-Gesetz stamme aus dem Jahr 2009. Es zeichne sich ab, dass insbesondere auf die Landkreise und kreisfreien Städte, die Träger von Hilfen nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz sind, neue Aufgaben zukommen. So sollen in diesen Kommunen über das bisherige Maß hinaus niedrigschwellige Angebote vorgehalten werden, nämlich Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke sowie ambulante Behandlungs- und Beratungsstellen für Suchtkranke. Es sollen Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienste für psychisch Kranke geschaffen werden. Außerdem soll der sozialpsychiatrische Dienst bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zukünftig bei allen Unterbringungsverfahren durch Krankenhäuser, Notärzte oder Dritte beteiligt werden. Derzeit erfolge eine solche Information an den SpDi nur in ca. ein Drittel der Fälle. Die Kommunen sollten verpflichtet werden, verbindlich einen Psychiatriekoordinator bzw. eine Psychiatriekoordinatorin zu beschäftigen. Außerdem sollen sie verbindlich in einem gemeindepsychiatrischen Verbund zusammenarbeiten.
Zur Vorbereitung des Gesetzentwurfes habe das Gesundheitsministerium bei den sozialpsychiatrischen Diensten der Landkreise und kreisfreien Städte eine Abfrage durchgeführt. Als Ergebnis sei unter anderem festgestellt worden, dass es nicht in allen achtzehn SpDi einen Psychiater bzw. Ärzte im SpDi gebe, es arbeiteten dort auch Psychologen oder Sozialarbeiter. In zehn Kommunen gäbe es Psychiatriekoordinatoren. Eine psychosoziale Arbeitsgemeinschaft hätten dreizehn von achtzehn Kommunen. An dezentralen Standorten arbeiteten fünf Landkreise mit drei Standorten, vier Landkreisen mit vier Standorten und ein Landkreis mit fünf Standorten.
Frau Gordes hob hervor, dass das Ergebnis dieser Abfrage zu den Ressourcen und Aufgaben der SpDi das Fazit ziehe, psychisch kranke Menschen hätten in den verschiedenen Landesteilen verschiedene Chancen, ausreichende Hilfe für ihre Bedarfe zu erhalten. Sowohl die Hilfen wie auch die Koordination für eine bedarfsgerechte Versorgung seien regional ungleich verteilt. Sie ist der Auffassung, dass diese Schlußfolgerung die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort und die Möglichkeiten und Fähigkeiten der handelnden Personen vor Ort unberücksichtigt blieben. Es handele sich um eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung und deshalb sei es selbstverständlich, dass die Kommunalpolitik Umfang und Tiefe ihrer Leistungen selbst und entsprechend der tatsächlichen Bedürfnisse vor Ort festlege.
Die Mitglieder des Ausschusses wiesen darauf hin, dass der SpDi psychisch kranke oder seelisch behinderte Menschen nicht selbst einweise. Dies mache der Notarzt. In den SpDi gäbe es keinen Bereitschaftsdienst und auch keinen Wochenenddienst. In schwierigen Fällen komme ohnehin die Polizei. Eine Beteiligung des SpDi an der Unterbringung oder eine Information des SpDi über beabsichtigte Unterbringungen sei richtig. Der SpDi dürfe aber nicht zum Ausfallbürgen für Krankenhäuser oder Gerichte und sonstige Beteiligte werden. Außerdem seien vielfach die kommunalen Betreuungsbehörden in den Verfahren beteiligt. Aber auch dort gäbe es keine Bereitschaftsdienste. Soweit die Landkreise und kreisfreien Städte für Beschäftigungsmöglichkeiten für psychisch Kranke Sorge tragen sollten, reiche es nicht aus, eine entsprechende Verpflichtung im PsychKG aufzunehmen. Vielmehr brauche es dann auch Reglungen für die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter und es brauche von dort besondere Beschäftigungsformen. Außerdem müssten diesbezüglich Schnittstellen zum Sozialhilferecht geschaffen werden.
Die Pflicht zur Einführung einer kommunalen Beschwerdestelle, die ausweislich des Beschlusses des Landtages eingerichtet werden solle, wurde einhellig abgelehnt. In Stadtverwaltungen gäbe es regelmäßig ein Beschwerdemanagement für die Bürger. Daneben für besondere Personenkreise eigens Beschwerdestellen einzurichten, sei nicht weiterführend und belaste zusätzlich die Arbeit im SpDi.
Die Mitglieder des Ausschusses wiesen zudem auf das strikte Konnexitätsprinzip hin und fordern, dieses sei auf jeden Fall einzuhalten. Wenn das PsychKG neue Aufgaben und Verpflichtungen für die Kommunen vorsehe, müsse hierfür das Land Brandenburg einen angemessenen Kostenausgleich zur Verfügung stellen.
Weiterer Schwerpunkt dieser Sitzung war das Modellprojekt „Schulgesundheitsfachkraft“.
Der AWO Bezirksverband Potsdam e.V. ist Projektträger des Modellprojekts „Schulgesundheitsfachkräfte an öffentlichen Schulen im Land Brandenburg“. Im Frühjahr 2017 wurde eine weitere Förderung des Modellprojekts eingeleitet, indem zehn Schulgesundheitsfachkräfte zwanzig öffentlichen Schulen zugeordnet wurden, an denen sie die Kinder und Jugendlichen in Gesundheitsfragen betreuen sollten. Das Projekt lief in Kooperationen mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie, der AOK Nordost und der Unfallkasse Brandenburg.
Ziel des Projektes war es zu prüfen, welchen Beitrag Schulgesundheitsfachkräfte zur Gesundheit und zum Bildungserfolg in öffentlichen Schule leisten können. Darüber hinaus galt es, Leistungen und Strukturen für einen Regelbetrieb zu prüfen.
Diese dritte Phase des Modellprojektes „Schulgesundheitsfachkräfte an öffentlichen Schulen im Land Brandenburg“ wird Ende Oktober 2018 abgeschlossen sein. Knapp zwei Jahre waren dann die zehn Kräfte an zwanzig Schulen im Einsatz. Die AWO hat von ihren Projektpartnern unter Haushaltsvorbehalt die Zusage zur Weiterfinanzierung des Projektes bekommen. Damit wird sie das Projekt in einer vierten Phase bis zum 31. Dezember 2020 fortführen Die AWO, Bezirksverband Pots
In der Sitzung zu Gast war Frau Schweers, Geschäftsführerin der AWO Potsdam, die über das Projekt berichtete und die nächsten Schritte erläuterte.
Ausgehend von der These, dass Armut Bildung verhindere, könne die Schulgesundheitsfachkraft im Bereich von Armut wirken. Mit dem Projekt seien verschiedene Ziele verfolgt worden. Zum einen könnten die Schulgesundheitsfachkräfte als entlastende Dienste für Lehrer tätig werden. Zum anderen müssten viele Pflegekräfte aus verschiedenen Gründen aus ihren Berufen heraus und man habe überlegt, die früher so genannte Schulkrankenschwester bzw. eine Schulgesundheitsfachkraft stelle ein gutes Berufsbild für ehemalige Pflegekräfte dar. Für Deutschland sei eine Machbarkeitsstudie durchgeführt worden. Für diese Machbarkeitsstudie habe man sich als Partnerland für das Land Hessen entschieden. In Hessen seien die Schulgesundheitsfachkräfte bei einem Betrieb des Kultusministeriums angestellt; in Brandenburg handele es sich um Arbeitnehmerinnen der AWO Potsdam. Die AWO strebe an, dass die Schulgesundheitsfachkräfte an den öffentlichen Gesundheitsdienst in den Landkreisen und kreisfreien Städten angebunden sind. Wenn die als Schulgesundheitsfachkraft tätigen Frauen umgeschult worden seien, müssten sie eine fachliche Anbindung in ihrem Beruf bekommen. Es sei ein Curriculum für die Ausbildung in diesem Beruf mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie entwickelt worden und dies solle rechtlich geschützt werden. Es solle ein echter Berufszweig entstehen für diejenigen Personen, die aus dem Bereich der Pflege heraus wollten.
Ziel der Arbeit der Gesundheitsfachkräfte sei es, die Gesundheitskompetenzen von Schülern zu stärken. Alle 20 Schulen, die an diesem Projekt derzeit teilnehmen, hätten sich freiwillig gemeldet. Man habe bereits aufgrund des Projektes feststellen können, dass es Entlastungserscheinungen bei Lehrern und Schulleitern gäbe. Auch stellten die Schulgesundheitsfachkräfte eine Entlastung für die Eltern dar. Die sächliche Ausstattung in den Schulen sei gut.
Die Evaluation des Projektes habe festgestellt, dass im Bereich der gesundheitlichen Versorgung es eine sehr hohe Frequentierung gäbe aufgrund der vielen Schulunfälle. Aufgrund der Tätigkeit der Schulgesundheitsfachkraft würden die Lehrer sowie die Schulsekretärin entlastet und gewönnen Arbeitszeit.
Im Weiteren würden die Schulgesundheitsfachkräfte im Bereich der Gesundheitsförderung und der Prävention tätig. Die Kinder sollten sich an der Schule wohlfühlen. Die AOK Nordost, die das Projekt mit fördere, bringe auch die Suchtprävention mit als Arbeitsfeld für eine Schulgesundheitsfachkraft.
Außerdem sollten die Frauen in der Früherkennung tätig werden. Es gäbe über 3 Millionen Kinder mit psychisch kranken Eltern. Kinder hätten Adipositas oder verfügten über ein auffälliges Verhalten. Durch die Tätigkeit der Schulgesundheitsfachkraft könnten Synergien mit den Jugendämtern geschaffen werden. Auch im Bereich der Diabetesversorgung könnte die Schulgesundheitsfachkraft tätig werden; dies könne man als Lehrer nicht leisten.
In der Diskussion wendeten die Mitglieder des Ausschusses ein, es gäbe kein erfolgreiches Finanzierungskonzept für die Einführung der Schulgesundheitsfachkraft. Soweit die AWO beabsichtige, ein bundesweites Projekt zu initiieren, müsse Frau Schweers darauf dringen, dass die Schulgesundheitsfachkraft als Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V verankert werde. Angesichts der Arbeitsbelastung in den Bereichen Schule und ÖGD sei es nicht verwunderlich, wenn der zusätzlich Einsatz von Arbeitskräften als Entlastung wertgeschätzt und das Projekt Schulgesundheitsfachkraft begrüßt werde. Allerdings gibt es aus kommunaler Sicht dringendere Bedarfe der Stellenbesetzungen. Mit Blick auf den Fachkräftemangel in der Pflege sei auch fraglich, ob ein Abwerben der Pflegekräfte in neue Berufsbilder zielführend sei.
Der Einsatz von Gesundheitsfachkräften an Schulen im ländlichen Raum sei fraglich. Bei Schulen mit 250 Schülern könnten die Fachkräfte nur in wenig attraktiver Teilzeit arbeiten. Es sei zu befürchten, dass dann, wenn die Gesundheitsfachkraft benötigt werde, diese gerade an einem anderen Ort sei. Eine Abgrenzung zwischen den Tätigkeiten der Schule und denen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sei schwer zu treffen und letztlich werde der ÖGD mit weiteren Aufgaben belastet. Aufgaben der Lehrer, beispielsweise die Pausenaufsicht und die Beaufsichtigung der Schüler nach der Schule drohten auf Schulträger verlagert zu werden.
Herr Lieske und Frau Gordes bedankten sich bei Frau Schweers vom Bezirksverband Potsdam der AWO für ihre Ausführungen und Informationen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bewertet die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen als ein hohes Gut. Diese zu erhalten ist vornehmste Pflicht der Eltern, aber auch ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Aus diesem Grunde halten die Kommunen eine Reihe von Angeboten vor.
Angesichts der unterschiedlichen Zuständigkeiten und der hieraus sich ergebenden Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Schule und Gesundheit sieht der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit keinen Bedarf für den Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften in kommunaler Zuständigkeit in Brandenburg.
Die 20. Sitzung des Ausschusses findet am 15. März 2019 in Potsdam statt.