Die Organe des Städte- und Gemeindebundes
- die Mitgliederversammlung
- der Landesausschuss
- das Präsidium
- der Präsident
- der Geschäftsführer
Der Landesauschuss besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums, den Vorsitzenden der Kreisarbeitsgemeinschaften und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte.
Das Präsidium besteht aus maximal 15 von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern sowie dem Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.
Der Präsident und die Vizepräsidenten werden aus der Mitte des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg gewählt.