Bericht über die 34. Sitzung des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg
Eine erste Auswertung der allgemeinen Kommunalwahlen, neue Entwicklungen um die Abschaffung der Straßenbaubeiträge, Fragen zur Brandenburgischen Erschwerniszulagenverordnung, Änderungen zur Landesrettungsdienstplanverordnung sowie der aktuelle Sachstand zur Fortschreibung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes erörterten die Präsidiumsmitglieder des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg auf ihrer letzten Sitzung. Die Sitzung fand unter der Leitung von Dr. Oliver Hermann, Bürgermeister der Stadt Wittenberge und Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg statt.
In einer ersten Auswertung der allgemeinen Kommunalwahlen wurde die im Vergleich zu 2014 gestiegene Anzahl angetretener Kandidaten sowie die deutlich gestiegene Wahlbeteiligung als positiv bewertet. Dr. Oliver Hermann begrüßte außerdem die mediale Darstellung der Kommunalwahlen im Vorfeld der Wahlen und verwies dabei auf die Arbeit der Journalisten, die mit ihren Berichterstattungen insbesondere über die Wahlen auf Gemeindeebene in den überregionalen Medien deutlich zum steigenden Interesse an den diesjährigen Kommunalwahlen beigetragen hätten. Karsten Knobbe, Bürgermeister der Gemeinde Hoppegarten, schilderte dass die diesjährigen Wahlhelfer stark belastet wurden und arbeitszeitlich an ihre Grenzen gerieten. Knobbe hinterfragte deshalb das aktuelle Modell, Wahlen dieser Art zusammenzulegen. Auch Dr. Oliver Hermann mahnte an, dass die Wahlhelfer in diesem Jahr an ihre Grenzen stießen, wenngleich der Wahlablauf an sich sehr gut funktioniert habe.
Mit Inkrafttreten der europäischen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Webseiten wurden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, durch geeignete Vorschriften und weiteren Maßnahmen sicherzustellen, dass Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich werden. Das Präsidium erörterte die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz. Monika Gordes, stellvertretende Geschäftsführerin und Referatsleiterin für Soziales, Arbeit und Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes wies jedoch darauf hin, dass die in dem Entwurf der Verordnung zur Umsetzung genannten Termine unrealistisch seien. Es sei deshalb nicht akzeptabel, wenn das Land Brandenburg von Ausnahmemöglichkeiten, die die Richtlinie (EU) 2016/2102 zulässt, keinen Gebrauch macht. Kerstin Hoppe, Bürgermeisterin der Gemeinde Schwielowsee, betonte, dass die Umsetzung der Maßnahmen nur mit einem angemessenen, finanziellen Kostenausgleich realisierbar sei, um den einmalig und dauerhaft entstehenden sächlichen und personellen Aufwand bewältigen zu können. Vizepräsident Thomas Zenker, Bürgermeister der Stadt Großräschen, machte auf die unterschiedlichen Anspruchsniveaus der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufmerksam und erklärte, dass im Entwurf der Landesregierung nicht klar definiert sei, welche Maßnahmen gefordert werden.
Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, informierte die Präsidiumsmitglieder, dass entgegen früherer Ankündigungen die Rechtsverordnung zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge offenbar nicht zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten könnte. Im Hinblick auf die angestrebte zeitnahe Kompensationszahlung äußerte Graf zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls Sorgen. Das Präsidium betonte deshalb erneut, dass die Verordnung zwingend vor den anstehenden Landeswahlen in Kraft treten müsse.
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sprach sich für die Einführung einer Erschwerniszulage für Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes für die Tätigkeit als Notfallsanitäter aus. Demnach sollen Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, die die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ besitzen, für die Tätigkeit als Notfallsanitäter in der Notfallrettung eine Zulage in Höhe von 2,50 Euro je erhalten. Diese Regelung müsse auch für inaktive Zeiten während der Bereitschaft gelten.
In Brandenburg wird die Finanzmittelverteilung zwischen Land und seinen Kommunen sowie die Verteilung zwischen kommunalen Ebenen alle drei Jahre überprüft (gemäß § 3 Absatz 4 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes). Zu diesem Zweck plant das Brandenburgische Finanzministerium ein finanzwissenschaftliches Gutachten zur Überprüfung des kommunalen Finanzausgleiches in Brandenburg. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat bei der Erarbeitung des Gutachterauftrages konstruktiv mitgewirkt. Verschiedene vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg vorgeschlagene Untersuchungsgegenstände wurden im Gutachterauftrag aufgenommen.
Thomas Szodruch, Referent für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, stellte jedoch klar, dass wesentliche Untersuchungsziele keinen Eingang in den vorläufigen Entwurf einer Leistungsbeschreibung fanden. Es müsse untersucht werden, welche Gründe dazu führten, dass rund 25 % aller Städte und Gemeinden im Land Brandenburg zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet sind, so Szodruch. Insbesondere die Tatsache, dass hauptsächlich Städte und Gemeinden außerhalb des Berliner Speckgürtels von der Haushaltssicherung betroffen sind, müsse untersucht werden. Dr. Oliver Hermann betonte, dass die Haushaltssicherung ein deutlicher Indikator für die Probleme im kommunalen Finanzhaushalt sei. Kerstin Hoppe kritisierte die Entwicklung der letzten Jahre, wonach Kostenerstattungen nur noch pauschal gezahlt werden. Sie sieht darin eine mögliche Ursache kommunaler Finanzprobleme.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg bereitet auf Grundlage eines Beschlusses des Landtages Brandenburg die Auslobung eines „Brandenburgischen Kulturortes des Jahres“. Grundsätzlich wird dieses Vorhaben vom Präsidium unterstützt. Allerdings sollten bei solchen Überlegungen auch immer die Ressourcen mitgedacht werden, erläuterte Dr. Oliver Hermann. Er wies zudem darauf hin, dass Wettbewerbsverfahren nicht unproblematisch seien, wie das Beispiel des Stadt-Umland-Wettbewerbes in der jüngsten Vergangenheit zeigte. Für Gerald Lehmann, Bürgermeister der Stadt Luckau, sei es wichtig, die bestehenden Kulturorte finanziell zu stärken, bevor man finanzielle Ressourcen für neue Kulturprojekte zur Verfügung stellt. Auch der Konzeptentwurf des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung der Kultur im ländlichen Raum wird vom Präsidium grundsätzlich begrüßt. Dr. Oliver Hermann erklärte, dass es generell wichtig sei, Kultur in der Region voranzubringen. Man müsse entsprechende Projekte allerdings richtig angehen. Gerald Lehmann sprach sich überdies dafür aus, etwaige Förderkriterien nicht zu eingeengt festzulegen und nannte in diesem Zusammenhang als Beispiel, das Förderungen auch für Kulturschaffende Künstler gewährleistet werden sollten, die ihre Tätigkeit nicht professionell ausüben.
Hinsichtlich des Entwurfes der Landesrettungsdienstplanverordnung sprachen sich die Präsidiumsmitglieder des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg für eine weitere Änderung der Verordnung aus. Es könne eine Kompromisslösung bei der Bestimmung des Beginns der Hilfsfrist angestrebt werden. Sie sollte die Teilung der Hilfsfrist zwischen Leitstelle und Rettungsdienst vorsehen, erklärte Hermann.
Das Präsidium begrüßte ferner die in Vorbereitung befindliche Verordnung über die Aufwandsentschädigungen und den Ersatz des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse.