4. Präsidiumssitzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg

Präsidium begrüßt Kommunalen Rettungsschirm Brandenburg und in Aussicht genommenen Regelbetrieb von Kitas und Schulen. Land muss sich aber auf unterschiedliche Szenarien vorbereiten. 

Den Kommunalen Rettungsschirm des Landes Brandenburg und die unterstützenden Programme des Bundes begrüßte das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg auf seiner letzten Sitzung. Im Land habe die Regierungskoalition zeitnah auf die pandemiebedingten Liquiditätsbedarfe der Kommunen reagiert und viele problemscharfe Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen. Man gehe nun davon aus, dass der vereinbarte Rettungsschirm Haushaltssperren, die viele Kommunen wegen erheblicher zu erwartender Einnahmeausfälle verhängt hatten, weitgehend rückgängig gemacht werden könnten. Darüber hinaus begrüßte das Präsidium, dass auf Bundesebene im Rahmen einer Einigung der Regierungskoalition ebenfalls für die Kommunen unterstützende Maßnahmen getroffen wurden. Dies betrifft insbesondere die Übernahme der hälftigen Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 und die dauerhafte Übernahme eines weiteren Viertels der Kosten der Unterkunft durch den Bund. Die Landkreise seien nun in der Verantwortung, diese Entlastungen auch an die kreisangehörige gemeindliche Ebene weiterzugeben. Ausblickend müsse es nun darum gehen, die im Konjunkturpaket der Bundesregierung für die Länderebene eröffneten speziellen Förderprogramme auch im Land Brandenburg mit Leben zu erfüllen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes erneuerte seine Forderung nach einem „Corona-Revitalisierungsprogramm“. Ein zentraler Teil muss ein kommunales Konjunktur- und Investitionsprogramm sein. Dies sollte sich an der Durchführung des Konjunkturprogramms II orientieren. Komplexe Förderrichtlinien mit projektbezogenen Einzelbewilligungen sind zu vermeiden.  
 
Die grundsätzliche Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kindertagesstätten und den Schulen wurde auf der Grundlage der derzeit niedrigen Infektionszahlen in Brandenburg unterstützt. Die Landesregierung müsse aber vor dem Hintergrund möglicherweise schnell wieder steigender Infektionszahlen, unterschiedliche Szenarien für den Betrieb von Schule und Kita zu planen. Das Präsidium hielt dabei die Koppelung von bestimmten Szenarien an feste Größen von Neuinfektionen für sinnvoll. Weiterhin sei es notwendig, die derzeit gültigen Rahmenhygienepläne inklusive der kürzlich vorgestellten Ergänzungen dahingehend zu überprüfen, ob diese für den Regelbetrieb in den Schulen und Kindertagesstätten nochmals angepasst werden müssen. Das Präsidium empfiehlt außerdem, in Bezug auf die geplante Teststrategie von anlasslosen Massentests abzusehen und die Testkapazitäten auf eventuell auftretende Cluster zu fokussieren. 
 
Als weiteres Thema der Zusammenkunft stand die Fortschreibung der Eindämmungsverordnung (seit dem 15.06.2020 Umgangsverordnung) auf der Tagesordnung. Das Präsidium begrüßte eine am Infektionsgeschehen ausgerichtete, schrittweise Rücknahme von Beschränkungen. Mit Skepsis sieht es jedoch den Umstand, dass rechtssichere und aus sich heraus vollziehbare Anordnungen nicht mehr im Verordnungswege getroffen, sondern auf schwer kontrollierbare Einzelkonzepte und Handlungsempfehlungen unterschiedlicher Stellen abgestellt werden. Das Präsidium sieht einen gestiegenen Aufwand für die Konzepterstellung und im Vergleich einen höheren Vollzugsaufwand bei Beachtung, aber auch der Überwachung und Durchsetzung der Rahmenvorgaben aus der Verordnung. Des Weiteren nahm das Präsidium die Initiative einer landesweiten Teststrategie zur Kenntnis, die auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Kindertagesstätten umfasst. Es gibt jedoch zu bedenken, dass auch andere publikumsrelevante Bereiche des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden müssen. Eine Haupt- und insbesondere Regellast der kommunalen Gesundheitsämter für die Testungen und eine Kostenlast für die kommunalen Träger der betroffenen Einrichtungen lehnte das Präsidium ab. 

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