5. Präsidiumssitzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg am 17. August 2020

Präsidium begrüßt zeitnahe Umsetzung des Kommunalen Rettungsschirm Brandenburg. Aufnahme des Regelbetriebs von Kitas und Schulen verlief weitestgehend reibungslos

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg begrüßte auf seiner letzten Sitzung am 17. August 2020 eine zeitnahe Umsetzung des Kommunalen Rettungsschirmes Brandenburg. Das Präsidium befindet den finalen Richtlinienentwurf des Landes für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich kommunaler Steuermindereinnahmen im Jahr 2020, in dem auch zahlreiche Vorschläge des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg aufgegriffen wurden, als grundsätzlich geeignet. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg begrüßte insbesondere das in der Richtlinie vorgesehene unbürokratische schlanke Verfahren der Mittelgewährung, erwartet aber, dass die aus dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder (Bund) resultierende finanzielle Entlastung des Landes bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR zu hundert Prozent den brandenburgischen Kommunen zu investiven Zwecken bereitgestellt werden. Nach einer zweiten Liquiditätsabfrage wurde ersichtlich, dass rund ein Viertel der Städte, Gemeinden und Ämter Corona-bedingt eine Haushaltssperre erlassen hat bzw. den Erlass einer Haushaltssperre für das laufende Jahr beabsichtigt. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung des Kommunalen Rettungsschirmes. Ziel bei der Umsetzung ist es mittels Kompensation pandemiebedingter gemeindlicher Steuereinnahmeverluste durch Landes- und Bundesmittel, die Sicherstellung von Liquidität, die Aufrechterhaltung der Investitionstätigkeit und die Vermeidung von Kassenkreditverschuldung der brandenburgischen Städte und Gemeinden zu gewährleisten. Die Kommunen sollen zudem in die Lage versetzt werden, in Folge der Corona Pandemie verhängte Haushaltssperren wieder aufzuheben.

Bei Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gilt es, die Ehrenamtlichkeit im Bereich des Feuerwehrwesens auf gemeindlicher Ebene zu stützen. Zudem bedürfen die Schlussfolgerungen, die aus den schweren Brandlagen gezogen wurden, einer weiteren Umsetzung. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg erwartet von der Landesregierung die Übernahme stärkerer Verantwortung bei der Bekämpfung großer Brandlagen mit hohem Gefahrenpotenzial, bei denen hohe Sach- und Personalmittel erforderlich werden. Dies betrifft die Übernahme der Kosten der Brandbekämpfung aus der Luft durch das Land und auch die Möglichkeit der Übernahme einer landesseitigen Einsatzleitung bei schwerwiegenden überörtlichen Brandereignissen.

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes verabschiedete außerdem ein gemeinsames Positionspapier zur Reform des Kita-Rechts in Brandenburg. Es stellte fest, dass von den Städten, Gemeinden und Ämtern nur noch ein punktueller Reformbedarf im Kindertagesstättenrecht gesehen wird. Mit vielen Regelungen haben sich die Städte, Gemeinden und Ämter arrangiert. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes fordert, auch unter Berücksichtigung der anstehenden massiven Anstrengungen bei der Bewältigung der Auswirkungen und Folgen der Corona-Lage, ein umfassendes - die Stellung der Städte, Gemeinden und Ämter als Träger der Kindertagesbetreuung stärkendes - Kita-Reformprojekt in dieser Wahlperiode. Unabhängig davon soll sich zunächst gesondert auf die Korrektur von Einzelpunkten konzentriert werden. Dies betrifft insbesondere die Entflechtung der Finanzierung des Kitawesens unter Wahrung der strikten Konnexität, die Einführung der praxisintegrierten Erzieherausbildung und die Angleichung der Regelungen des Essensgeldes an die des Schulrechts. 

Im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Regelbetriebs der Brandenburgischen Kitas und Schulen am 10. August 2020 stellte das Präsidium fest, dass die Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten im Präsenzbetrieb unter den durch die Corona-Pandemie erschwerten Bedingungen unter Beachtung von Hygienemaßnahmen weitestgehend reibungslos verlief. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens bleibt allerdings weiterhin aufmerksam zu beobachten. Bei Bedarf sind von den Gesundheitsbehörden erforderliche Eindämmungsmaßnahmen zu ergreifen. Bei der Vorbereitung und Umsetzung sind die jeweiligen Schulträger eng einzubeziehen.

Im Zuge der Änderungen der Umgangsverordnung und der Großveranstaltungsverbotsverordnung sieht das Präsidium die sinkende Akzeptanz der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln mit Besorgnis. Es betonte daher erneut, dass weitere Rücknahmen von Beschränkungen nur schrittweise und in Anlehnung an das Infektionsgeschehen erfolgen können.

Die Geschäftsstelle hatte ausgehend von der Beschlussfassung des Präsidiums vom 22. Juni 2020 eine Mitgliederumfrage zur Auswertung der bisherigen Pandemielage durchgeführt. Bei der Auswertung der Umfrage stellte das Präsidium fest, dass die kreisfreien Städte, Städte, Gemeinden und Ämter selbst unter den besonderen Herausforderungen der Pandemie ihre eigentlichen Aufgaben in Ausübung kommunaler Selbstverwaltung durchgängig erfüllt haben. Dies gilt weitgehend auch für die anderen Träger von Aufgaben der Daseinsvorsorge und kritischer Infrastrukturen. Eine zentrale Bedeutung bei der Ebenen übergreifenden gemeinsamen Bewältigung der Corona-Lage hat der aktive Dialog des Ministerpräsidenten mit Oberbürgermeistern, Landräten und kommunalen Spitzenverbandes sowie der Interministerielle Koordinierungsstab Corona erlangt. Das Präsidium betonte darüber hinaus, dass die gemeindliche Ebene bereit war, die nach dem Infektionsschutzrecht zuständigen kreislichen Behörden im Wege der Amtshilfe massiv zu unterstützen. Es stellte jedoch fest, dass aufgrund der schon jetzt lang andauernden Pandemielage diese zusätzliche Belastung personell nur noch schwer darstellbar und den Aufgaben entsprechend personell und finanziell nicht dauerhaft untersetzt ist. Aus Sicht des Präsidiums hat sich im bisherigen Verlauf der Pandemie gezeigt, dass die auf konkrete Einzelfälle und -situationen angelegte Amtshilfe kein vollumfänglich taugliches Instrument bei langanhaltenden Pandemielagen ist. Das Präsidium stellte des Weiteren fest, dass den kommunalen Hauptverwaltungsbeamten eine deutlich gewachsene Bedeutung bei der Vermittlung der Eindämmungsmaßnahmen („Gesicht des Staates vor Ort“) zugewachsen ist. Die gemeindliche Ebene hat dies auch durch eine deutliche Ausweitung der eigenen Öffentlichkeits- und Kommunikationsarbeit begleitet. 

Das Präsidium stellte ferner fest, dass die Ausübung der im Wege der Amtshilfe wahrgenommenen Aufgaben zudem durch sich kurzfristige Änderungen der Rechtlage und teilweise missverständliche Presseverlautbarungen nicht befördert wurde. Eine sich erst entwickelnde Erkenntnislage und stetig verändernde Gefahrenlage ist aus Sicht des Präsidiums kein Grund für kurzfristige, die Vollziehbarkeit ausblendende Rechtsänderungen und Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Vielmehr erfordert das Ziel einer effektiven Durchsetzung und Überwachung von Maßnahmen eine rechtzeitige und mit der gemeindlichen Ebene abgestimmte Normsetzung unter Wahrung von erforderlichen Vorlaufzeiten und die Zurückhaltung bei ressortindividueller Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Präsidium hob den Vorteil einer solchen umsichtigen und abgestimmten Vorgehensweise besonders für den Bereich der Kindertagesbetreuung hervor, bei dem es einer besseren Zusammenarbeit zwischen der schulischen Landesverwaltung und der gemeindlichen Trägerlandschaft bedarf. Das Präsidium bat die Geschäftsstelle, insbesondere die Erkenntnisse aus der Mitgliederumfrage aber auch weiterer Erkenntnisse aus dem Dialog mit der Mitgliedschaft und den Gremien des Verbandes in geeigneter Weise der Landesregierung zu übermitteln und darauf hinzuwirken, dass die künftige Normsetzung Rechtsklarheit und Vollziehbarkeit befördert. Insbesondere bedarf es aus Sicht des Präsidiums grundlegender struktureller und regulatorischer Überlegungen zu einem der für langanhaltende Pandemielagen der einzelfallbezogenen Amtshilfe vorzuziehender Instrumente der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und der gemeindlichen Ebene. An der Umfrage haben sich 77 Mitgliedsverwaltungen beteiligt. Darunter zwei kreisfreie Städte, 27 amtsfreie Städte, 26 amtsfreie Gemeinden und 22 Ämter.

Des Weiteren begrüßte das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg die Entfristung von Integrationspauschale und Migrationssozialarbeitspauschale. Die gesetzliche Verpflichtung, in angemessenem Umfang Mittel der Integrationspauschale an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Unterstützung ihrer Integrationsarbeit weiterzuleiten, bleibt erforderlich. Landesregierung und Landtag werden gebeten, die Mittelverwendung durch die Kommunen nicht zusätzlich an ein Einvernehmen der kreislichen Integrationsbeauftragten zu knüpfen. Kommunen verfügen über jahrzehntelange Erfahrungen, Integrationsprozesse erfolgreich zu unterstützen und können diese eigenverantwortlich gestalten. Integrationsaufgaben haben für die Kommunen nach wie vor eine hohe Bedeutung. Kommunale Integrationsarbeit ist insbesondere in der ersten Zeit nach der Aufnahme von Menschen in den Kommunen erforderlich, um eine langfristig gelingende Integration in das Gemeinwesen zu erreichen. Aber auch mittelfristige Angebote unterstützen die Integration und bedürfen einer gesicherten Finanzierung.

Im Hinblick auf einen strategischen Gesamtrahmen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg begrüßte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg die Überlegungen der Regierungen von Berlin und Brandenburg, sich enger abzustimmen und sich über den Inhalt eines strategischen Gesamtrahmens zu verständigen. Die wichtigsten strategischen Handlungsfelder für die Entwicklung der Region sind insbesondere Mobilität, Siedlungsentwicklung, Wohnungsmarkt, Wirtschaft und digitale Transformation. Hinsichtlich der Rolle selbstverwalteter brandenburgischer Städte, Gemeinden und Ämter bei der Entwicklung der Hauptstadtregion sieht der Städte- und Gemeindebund Brandenburg Schärfungsbedarf. Er erwartet in den weiteren Prozess eines strategischen Gesamtrahmens enger mit eingebunden zu werden.
Die SARS-CoV-2-Pandemie hat die Notwendigkeit einer flächendeckenden und ausreichenden Versorgung mit Krankenhäusern, die sowohl personell als auch sächlich angemessen ausgestattet sind, für jeden sichtbar gemacht. Das Präsidium nahm den aktuellen Verfahrensstand zur Erarbeitung des vierten Landes-krankenhausplanes zur Kenntnis. Die brandenburgischen Krankenhäuser waren und sind in der Pandemie das verlässlichste medizinische Versorgungssystem. Sie sind für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar.  In der Konsequenz sind die Herausforderungen einer Pandemie durch das Land Brandenburg nicht nur in einem (vorhandenen) Pandemieplan, sondern vielmehr auch in der Krankenhausplanung und in der investiven Förderung von Krankenhäusern zwingend zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist zu prüfen, inwieweit der derzeitige Arbeitsstand des Vierten Krankenhausplanes den Anforderungen der aktuellen und künftigen Pandemielagen bereits hinreichend Rechnung trägt.

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